Frage:
Hallo,
Wenn ich auf 2 Jahre Elternzeit nehme (zB bis Ende Mai 2019 wenn mein Kind Ende Mai 2017 kommt), beantrage ich Elterngeld Plus.
Ich habe maximal 12 Bezugsmonate Basiselterngeld zur Verfügung. Zwei Monate sind schon durch die Anrechnung mit dem Mutterschaftsgeld "verbraucht". Diese Monate gelten immer als Basiselterngeld-Bezugsmonate der Mutter. Es verbleiben somit 10 Basiselterngeldmonate, die ich als 20 ElterngeldPlus-Bezugsmonate nutzen könnte. (Verdoppelung dieser Monate= verbleiben daher 20 ElterngeldPlus-Bezugsmonate und nicht 24!!). Daher bekomme ich nur zum 22. Lebensmonat, nämlich: Lebensmonate 1 und 2 = Basiselterngeld, Monate 3 - 22 ElterngeldPlus.
Das heißt aber ich beantrage bei meinem AG trotzdem Elternzeit für 2 Jahre? Bekomme aber dann 2 Monate kein Elterngeld und keinen Lohn?
von anucina am 20.03.2017, 12:29 Uhr

Antwort auf:
Elterngeld kürzer als Elternzeit
Hallo,
genauso ist es.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.03.2017
Antwort auf:
Elterngeld kürzer als Elternzeit
Ja, so ist es.
Aber Du kannst Dir das Mutterschaftsgeld nach der Geburt auch selbst teilen und zur Seite legen, dann kommst Du auf 24 ;-)
von Sternenschnuppe am 20.03.2017

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