Elterngeld kindergeld versicherung ;(((

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld kindergeld versicherung ;(((

hallo mal wieder, und zwar bekomme ich am 15.10 mein baby und mein partner und ich wollten auf dem standesamt eine vaterschaftsanerkennung machen , da ich laut deutschem recht noch verheiratet bin und mein noch mann (lebt im KOsovo) und ich schon längere zeit nicht mehr zusammen sind udn der Kindsvater mein Partner ist. Dort wurde uns gesagt das es nicht geht weil die scheidung im KOsovo durchgeführt worden ist und in deutschland erst geprüft werden muss ect. so das kann bis zu 9 monaten dauern. Mein Problem ist nun solange bekomme ich für mein baby keine geburtsurkunde ausser wir wären einverstanden das mein noch mann als kindvater eingetragen wird!!!! so das will mein Partner auf keinen fall ich hab mich schon aufd en kopfgestellt aber nix zu machen. OHne geburtsurkunde kein mutterschutzrestgeld kein kindergeld kein elterngeld!!! meine frage ohen elterngeld bin ich doch nicht krankenversichert und somit mein baby auch nicht oder?? Und wie ist d as mit dem elterngeld kann ich dieses später beatragen habe ich dan anspruch auf 12 monate oder sind die 9 monate dan verschenktes geldß?? und wie ist es mit kindergeld. bitte um hilfe bin echt verzweifelt lg

Mitglied inaktiv - 07.10.2011, 12:27



Antwort auf: Elterngeld kindergeld versicherung ;(((

Hallo, die Geburtsurkunde brauchen Sie u wenn Sie nach dt. Recht noch nicht geschieden sind, gilt der Ehemann autom. als KV. Und dann steht er auch in der Urkunde Eine andere Lösung sehe ich nicht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2011



Antwort auf: Elterngeld kindergeld versicherung ;(((

Wenn Du in Deutschland noch als verheiratet betrachtet wirst, dann steht der Ehemann meiner Meinung nach eh von alleine drin. Dein Kind wird ehelich geboren, Dein Ex hat sogar Sorgerecht und Unterhaltspflicht. Wie ist denn der Kontakt zueinander ? Er muss die Vaterschaft aberkennen und Dein Partner muss sie anerkennen. Nach der Scheidung in Deutschland wird es dann rechtskräftig und die Geburtsurkunde umgeschrieben. Natürlich ist es für Deinen Lebensgefährten nun nicht so schön, verstehe ich auch, aber es ist eine reine Formsache und wen interessiert die Geburtsurkunde ? Die geht an die Behörden wegen den Geldern und gut ist. Es geht eh nicht anders.

Mitglied inaktiv - 07.10.2011, 13:06



Antwort auf: Elterngeld kindergeld versicherung ;(((

genau da liegt das problem die auf dem standes amt haben meine Partner gesagt das die solange warten können mitd er urkunde und mein Partner lässt uns lieber ohne geld und ohne versicherung als das der drinn steht ich kann es nicht nach vollziehen wie man so stur sein kann wen es nicht anders geht wen es dumm läuft werde ich mich auch trennen müssen. 9 monate ohne geld dan kann ich gleich in insolvenz gehen und das nur aus reinem egoismus und stolz

Mitglied inaktiv - 07.10.2011, 16:43



Antwort auf: Elterngeld kindergeld versicherung ;(((

dann hätte dein freundi sich vorher mal schlau machen sollen und das kind erst nach der ehe planen sollen! mei dann ist es jetzt so was solls,ansonsten lasst ihr halt das eg usw. verfallen! irgendwann wirds umgeschrieben und dann ist es gut!

von CKEL0410 am 07.10.2011, 19:19



Antwort auf: Elterngeld kindergeld versicherung ;(((

Letztlich kannst und musst du die Geburtsurkunde beantragen. Warten geht soweit ich weiß nicht, da der Antrag nach Personenstandsgesetz binnen 1 Woche gestellt werden muss. Was der biologische Vater dazu sagt ist erstmal egal. VG

von Lina_100 am 07.10.2011, 22:04



Antwort auf: Elterngeld kindergeld versicherung ;(((

Ich würde das sonst vielleicht einfach gar nicht thematisieren. Du holst das Ding einfach ab und schickst die Anträge weg. Er muss sich die ja nicht anschauen, wenn er das nicht will. Gemacht wird die eh, so oder so....

Mitglied inaktiv - 08.10.2011, 00:26



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