Hallo Frau Bader
Ich habe folgende Frage : Mein Sohn ist am 10.06.2012 geboren, ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen und mir das Elterngeld auch auf zwei Jahre aufteilen lassen. Nun bin ich wieder schwanger und erwarte mein zweites Kind am 9.07.2014. Vor Ablauf der Elternzeit greift also wieder der Mutterschutz. Bekomme ich für das zweite Kind nun nur die 300 Euro Elterngeld plus 75€ Geschwisterbonus? Oder wir das Elterngeld von meinen Lohn vor dem ersten Kind berechnet?
Vielen Dank
Kitty
von
KittyKat
am 14.01.2014, 21:39
Antwort auf:
Elterngeld in Elternzeit
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2014
Antwort auf:
Elterngeld in Elternzeit
Beende die aktuelle Elternzeit schon zum Beginn des Mutterschutzes, so bekommst Du volles Mutterschutzgeld.
Elterngeld ist der Mindestsatz, es sei denn Du gehst ab jetzt noch arbeiten und erwirtschaftest einen höheren Anspruch. Jeder Monat aktuell geht mit 0€ in die Berechnung
von
Sternenschnuppe
am 15.01.2014, 09:01