Hallo. Ich habe eine Frage. Mein elterngeld für mein erstes Kind wurde mir beim beantragen des Elterngeldes für mein 2tes gekürzt und ich soll über 270€ mal eben zurück zahlen. Ausserdem wurde mir Elterngeld für die ersten 2 Lebensmonate meines Sohnes nicht gewährt. Wie kann sowas sein?
von
nika_reimer@web.de
am 24.04.2017, 15:48
Antwort auf:
Elterngeld im nachhinein gekürzt
Hallo,
bitte stellen Sie die Frage neu unter Angabe des Geburtsdatums bei der Kinder.
In den ersten beiden Lebensmonaten bekommt man dann kein Elterngeld, wenn man Mutterschaftsgeld erhält. Das wird gegen gerechnet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.04.2017
Antwort auf:
Elterngeld im nachhinein gekürzt
Wann sind denn die Kinder geboren?
Klingt nach kurzer Geburtenfolge...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 24.04.2017, 15:58
Antwort auf:
Elterngeld im nachhinein gekürzt
Kann bei extrem kurzer Geburtenfolge passieren (unter einem Jahr). Für Elterngeld darfst Du nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten. heißt, spätestens wenn du die laufende EZ für den Mutterschutz für das nachfolge Kind beendest hast Du ein Problem. Denn Mutterschutzgeld bekommst Du ja nur wieder in VZ wenn du die EZ beendest - und damit endet auch automatisch der EG-Anspruch. Für die ersten beiden Monate würdest Du auch nur dann Elterngeld bekommen, wenn Du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast. Bist du also rein Hausfrau, sprich Du hast absolut keinen AG und bist auch nicht in EZ?
Solltest Du das EG splitten gelassen haben und Kind2 kam im Bezugsraum des zweiten Jahres, wird empfohlen sich das EG nachträglich doch voll auszahlen zu lassen - eben weil Anspruch auf EG weg fällt... siehe oberen Absatz.
Mitglied inaktiv - 24.04.2017, 17:42
Antwort auf:
Elterngeld im nachhinein gekürzt
Hast Du einen Arbeitgeber und die Elternzeit für den neuen Mutterschutz beendet ?
von
Sternenschnuppe
am 24.04.2017, 17:48