Frage:
Elterngeld - ich als Mutter 8 Monate und der Papa 1 Monat - geht das?
Hallo Frau Bader,
nach meinem Mutterschutz möchte ich noch 8 Monate Elternzeit nehmen und dann wieder arbeiten gehen. Der Monat, der dann noch bis zur Kita zu überbrücken ist, den soll dann der Papa noch machen. Geht das unter Bezug von Elterngeld?
Alternativ hatten wir uns noch überlegt, dass er neben dem einen Monat Überbrückung vorher auch irgendwann noch einen Monat mit mir gemeinsam macht. Geht das? Wir schöpfen ja eh nicht die gesamten uns zustehenden Monate aus...
Liebe Grüße und danke für Ihre Antwort
Sonnenblümchen0480
von
Sonnenblümchen0480
am 07.07.2017, 22:12
Antwort auf:
Elterngeld - ich als Mutter 8 Monate und der Papa 1 Monat - geht das?
Hallo,
nein, er muss 2 Mo nehmen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.07.2017
Antwort auf:
Elterngeld - ich als Mutter 8 Monate und der Papa 1 Monat - geht das?
no. um elterngeld zu erhalten muss der vater zwei monate machen und die am anfang auch gleich miteinander beantragen. diese müssen innerhalb der ersten 14 lebensmonate des kindes liegen. spätestens 7 wochen vor beginn des ersten monats muss der antrag für BEIDE monate gestellt werden. diese richten sich exakt nach dem geburtsdatum des kindes. also jeweil an dem tag, an dem das kind geboren ist, beginnt für den vater der jeweilige monat
von
mellomania
am 07.07.2017, 22:30
Antwort auf:
Elterngeld - ich als Mutter 8 Monate und der Papa 1 Monat - geht das?
Er muss mind. Zwei Monate nehmen für EG.
Ihr habt auch einen gravierenden Fehler, wenn ihr nur den Monat bis zur Krippe überbrückt, denn mit mind einem weiteren Monat für die Eingewöhnung solltet ihr in dem Alter schon rechnen. Wenn das Kind 8h bleibt, dann eher mehr. Dein Mann kann ggf den zweiten Monat ja auch TZ in EZ (bis zu 30h) einreichen. Damit ihr das EG fur den ersten Monat nicht verliert.
Das wäre ggf ja auch für dich eine Option um erst einmal langsam einzusteigen mit 15-30h und für den Verdienstausfall einen Ausgleich über EG zu bekommen. Ist das für euch ein Modell, schau dir auch mal das Thema Partnerschaftsmonate an.
EZ wird zwar nicht beantragt, sondern schlichtweg gemeldet, aber es ist korrekt, dass ihr euch jetzt überlegen solltet, wie ihr EZ nehmt, denn wenn ihr erst einmal was gemeldet habt, dann könnt ihr das für die ersten beiden Lebensjahre nicht mehr ändern ohne Zustimmung des jeweiligen AG.
Also wirklich vor Geburt oder zumindest vor SEINEM ersten Antrag pünktlich überlegen.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 07.07.2017, 22:46
Antwort auf:
Elterngeld - ich als Mutter 8 Monate und der Papa 1 Monat - geht das?
Okay, erstmal danke für die Rückmeldungen. Ich finde das Thema echt schwierig. Ich muss trotzdem noch ein bisschen was fragen...
Also ich gehe zu 90% zurück und arbeite im Grunde volle Wochen (wobei ich einen Tag Homeoffice habe) und aufgrund meines Außendienstes auch sonst sehr flexibel. Die 10%, die ich weniger arbeite, werde ich in TZ-Tagen nehmen (also 20 Tage zusätzlich zum Urlaub im Jahr). Das habe ich für sinnvoller gehalten, auch aufgrund der ganzen Zeiten, in denen Kitas oder Kindergärten geschlossen haben.
Der Schatz in meinem Bauch ist für den 28.08. angekündigt. Nächstes Jahr im Juli möchte ich wieder einsteigen in den Beruf. Kann ich es denn so machen, dass der Papa zum Beispiel den Februar mit mir gemeinsam macht und er alleine dann den Juli noch komplett?
Und im August, wenn der Kleine in die Kita kommt, könnte ich ja nochmal frei (Teilzeittage oder Urlaub) nehmen und er dann auch nochmal, damit wir die Eingewöhnungszeit überbrückt bekommen.
Und dann könnten wir doch, nachdem der Schatz geboren ist, beiden den EG-Antrag stellen, ich für die 8 Monate von November - Juni und der Papa für zwei Monate (Februar und Juli)...Geht das so?
Das ist echt anstrengend...
Danke für die Rückmeldungen!
Sonnenblümchen
von
Sonnenblümchen0480
am 09.07.2017, 16:45
Antwort auf:
Elterngeld - ich als Mutter 8 Monate und der Papa 1 Monat - geht das?
Wann der Papa die zwei Monate nimmt ist egal - sie müssen aber beide vor dem 14ten Lebensmonat durch sein. Und Teilung ist eigentlich eher ungünstig. Was wenn dein Mann einen neuen Job bekommt - will er den beginnen mit EZ? Davon ab könnt ihr dann den einen Monat zusammen dazu nutzen damit das Kind und Papa sich besser gewöhnen - vom Urlaubsaspekt in der Jahreszeit mal abgesehen. Wenn Du im Juli (Ende??) wieder anfangen willst, warum nimmt der Papa dann nicht Juni bzw Juli mit Dir zusammen, plus auch noch August weil es wahrscheinlicher ist das ihr erst für August/September einen Platz bekommen werdet. Einen Rechtsanspruch habt ihr nämlich erst zum 1ten Geburtstag. Dazu ab ist es so das im August/September meisten die Kiga´s und Krippen überhaupt Plätze frei haben weil die älteren Kinder in die Grundschule gehen so das andere nachrücken können. Wie unser soweit war wäre die Eingewöhnung erst fast Ende August gewesen - KiGa hatte erst wegen Ferien zu und dann sind erst die Krippenkinder eingewöhnt worden. Ich würde da also Puffer einbauen, so 3-6 Wochen sollte man planen.
Mein Rat wäre auch, wenn Du planst weniger wie 30 Std die Woche zu arbeiten, dann nimm gleich 2 Jahre EZ. Bis Juni oder auch Juli bleibst du dann mit EG daheim - achte auf die ganzen Lebensmonate und restliche ET kannst du dann Teilzeit innerhalb dieser arbeiten. So kannst du nach bedarf und auch ohne Zustimmung des AG um das 3te Jahr verlängern und musst nicht den VZ-Job aufgeben. Der ruht solange wie du in EZ bist - selbst wenn du innerhalb dieser arbeitest.
Mitglied inaktiv - 09.07.2017, 20:05
Antwort auf:
Elterngeld - ich als Mutter 8 Monate und der Papa 1 Monat - geht das?
Gehen tut das, aber es klingt ohne mehr zu wissen etwas naiv geplant - ohne das böse zu meinen, bei meinem ersten hätte ich das vielleicht auch noch so geplant.
Habt ihr schon einen KiTa-Platz sicher? Wenn nicht, hast du erst ab Ende August, also September einen Anspruch.
Eingewöhnung heißt bei so Kleinen idR, dass du das Kind zumindest für zwei, drei Wochen quasi noch immer den ganzen Tag betreust. Erst bist du mit in der Gruppe und dann auch nur für kurze Zeit bis zu zwei, drei Stunden mal weg. Aber in ständiger Rufbereitschaft, falls sich das Kind nicht beruhigen lässt. Kannst du das mit Urlaub wirklich abdecken?
Wann sind bei euch KiTa-Ferien, weißt du das? Bei uns fängt das KiTa Jahr im September an und da wird im August kein Kind neu eingewöhnt.
Ich hab zwei Kinder U1 eingewöhnt bzw bin noch dabei und ich kann aus meiner persönlichen Erfahrung und dem, was ich bei anderen Müttern hier erlebt habe nur sagen, nimm dir die Zeit für eine gute Eingewöhnung, du wirst es später zu schätzen wissen.
Wenn du den KiTa Platz noch nicht sicher hast, dann kläre solche Fragen wie, ob überhaupt im August eingewöhnt wird und ein Platz verfügbar ist, bevor du dich da total verzettelst.
Bei EZ unter einem Jahr muss dein AG im Notfall nicht verlängern. Deshalb wurde ich persönlich lieber bis irgendwann Oktotber oder November beantragen und ab Juli oder August TZ in EZ für die paar Monate. Wie gesagt, schau dir die Partnerschaftsmonate ggf noch an, da arbeiten beide TZ in EZ und man bekommt nochmal EG Plus Monate zusätzlich zum normalen EG. Evtl. Lässt sich so die Zeit gut überbrücken.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 09.07.2017, 20:46
Antwort auf:
Elterngeld - ich als Mutter 8 Monate und der Papa 1 Monat - geht das?
Okay, danke erst einmal für Eure Rückmeldungen...Liebe Grüße
von
Sonnenblümchen0480
am 10.07.2017, 14:50