getrennt lebende eltern, die sich die Betreuung aufteilen, haben den gleichen Anspruch auf Elterngeld wie Eltern, die als Paar zusammenleben, wenn das Kind sowohl in dem Haushalt der Mutter als auch in dem Haushalt des Vaters lebt und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. (lebt in D, arbeitet nicht u betreuut wie gesagt das kind)
Damit in beiden Haushalten eine häusliche Gemeinschaft besteht, muss sich das Kind zu mindestens circa 30 Prozent bei einem der Elternteile aufhalten. Ein Elternteil, bei dem das Kind zu weniger als circa 30 Prozent lebt ist in der Regel nicht berechtigt, Elterngeld zu beziehen.
würde es also ausreichen, wenn das kind bspw von 7 bis 16 uhr beim vater ist täglich u ansonsten bei der mutter?
wo wäre das kind dann gemeldet? weiterhin bei einem elternteil?
müsste dafür das gemeinsame sorgerecht bestehen?
von
San17
am 12.05.2017, 17:06
Antwort auf:
elterngeld für getrennte Eltern
Hallo,
wo haben Sie das her?
Die leibliche Mutter u der rechtliche Vater können sich die Elternzeit teilen, indem eine Zeit lang der eine und dann der andere mit dem Kind in ihrem bzw. seinem Haushalt zusammenleben und das Kind betreuen. Aber es geht nicht, dass das Kind einige Tage in der Woche oder tagsüber bei seiner Mutter und an den anderen Tagen oder nachts bei seinem rechtlichen Vater lebt (Wechselmodell).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.05.2017
Antwort auf:
elterngeld für getrennte Eltern
habe das auf der seite: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=228198.html gelesen.
der vater und ich sind seit mitte der Schwangerschaft getrennt, er ist 3 wochen vor der geburt ausgezogen, wir verstehen uns aber noch gut u der vater ist fast täglich bei uns u oft auch über nacht.
könnte er auch elternzeit nehmen, könnte er eben noch mehr zeit mit seinen kindern verbringen.
von
San17
am 15.05.2017, 22:24