Elterngeld für die 2. Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld für die 2. Schwangerschaft

Hallo zusammen, ich hatte eine Vollzeitbeschäftigung mit Nettoverdienst 1500,00. Unser Sohn wurde am 02.09.2009 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantrag und werde im 09.2011 wieder arbeiten. Diesmal teilzeit. Für Leo habe ich ein Jahr lang 1000 Elterngeld bezogen. Im zweiten Jahr habe ich keine Einkünfte. Nun haben wir uns doch für ein zweites Kind entschieden. Wie wird jetzt aber das Elterngeld berechnet? Theoretisch fange ich am 01.09.2011 teilzeit zu arbeiten, wenn alles gut geht bin ich da schon schwanger und arbeite vielleicht nur 2-3 Monate bevor ich wieder Mutterschutz habe. Dann habe ich aber nicht volle 12 Monate für die Berechnung des Elterngeldes. Wie wird dann nun berechnet? Habt ihr eine Idee? Bei der Elterngeldstelle war die Antwort ehrlich gesagt nicht ganz klar. Liebe Grüße Katarina und Leo

Mitglied inaktiv - 10.01.2011, 10:12



Antwort auf: Elterngeld für die 2. Schwangerschaft

Hallo, Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Wurde in diesem Zeitraum Elterngeld für ein vorhergehendes Kind (ohne Verlängerungsmonate) oder Mutterschaftsgeld bezogen, werden diese Monate nicht mitgezählt und durch frühere Monate ersetzt. Der Zeitraum verschiebt sich entsprechend. In die Berechnung werden immer zwölf Monate einbezogen. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Angenommen, das erste Kind wird am 3. März 2007, und das zweite Kind am 21. August 2008 geboren. Die Leistungsempfängerin erhält ab dem 18. Januar 2007 Mutterschaftsgeld für das erste und ab dem 10. Juli 2008 Mutterschaftsgeld für das zweite Kind. Eltergeld wird vom 3. März 2007 bis zum 2. März 2008 gezahlt. Die zwölf Kalendermonate vor der Geburt des zweiten Kindes sind die Monate August 2007 bis Juli 2008: Der Durchschnitt des Einkommens wird aber aus den oben genannten Gründen aus den Monaten April 2008 bis Juni 2008 und April 2006 bis Dezember 2006 gebildet. Von April 2008 bis Juni 2008 lag kein Erwerbseinkommen vor. Von April 2006 bis Dezember 2006 waren es monatlich je 2000 Euro, insgesamt also 18000 Euro. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1500 Euro (18000 Euro dividiert durch zwölf). Das Elterngeld beträgt folglich 1005 Euro (nämlich 67 Prozent von 1500 Euro). Hinzu kommt ein Geschwisterbonus von 100,50 Euro (zehn Prozent von 1005 Euro). Monate nach dem Elterngeldbezug, in denen die Frau nicht arbeitet, fließen in die Berechnung ein als Monate ohne Einkommen. Liebe Grüsse, NB (Quelle Bsp:Zentrum Bayern Familie und Soziales)

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.01.2011



Antwort auf: Elterngeld für die 2. Schwangerschaft

Hallo, es werden generell die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes berücksichtig. Allerdings wird für jeden Monat in dem Du in den 12 Monaten Elterngeld bezogen hast, oder schwangerschaftsbedingt weniger Verdienst hattest nicht berücksichtig. Dafür werden dann rückwärts die Monate vor dem letzten Elterngeld zur Berechnung genommen - aber auch hier gilt wieder, wenn ein Monat finanziell schwangerschaftsbedingt schlecht für Dich war, dann wird der Monate ausgeklammert (Monate in denen Mutterschutzgeld und Zuschuss zum Muttershcutzgeld bezogen wurden zählen z.B: dazu!). Wenn Du nun z.B. direkt nach 12 Monaten wieder ein Kind bekommst, dann bekommst Du exat das was Du beim 1. Kind auch hattest. Schlecht ist für Dich nur wenn Du nach dem Elterngeld zwar in Elternzeit warst, aber kein Einkommen hattest. Dann werden diese Monate nämlich einfach angerechnet, aber mit 0€. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 10.01.2011, 11:23



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