Hallo zusammen,
Ich habe im August 2012 meine erste Tochter bekommen, für sie bezog ich im darauf folgenden Jahr Eltergeld im Höhe von 1400 Euro (65%). nach einem Jahr habe ich dann meine Elternzeit auf ein weiteres Jahr verlängert. Da ich überhaupt keienen Einkommen in der Zeit hatte (Elterngeld wurde ja bereits ausgezahlt) bekamm ich etwa 700 Euro Sozialleistungen vom Arbeitsamt.
In der Zwischenzeit bin ich wieder Schwanger geworden. Meine zweite Tochter kamm im April 2014 zur Welt.
ich war zuversichtig das gleiche Eltergeld wieder zu bekommen, da es ja in der Elternzeit passiert ist.
Allerdings wurde mir dieses mal gerade mal 750 Euro Elterngeld zugewiesen!
Anscheinend wurde mein Lohn (die fünf Monate) und die Sozialleistungen verreichnet (die restlichen 7 Monate) und vom arithmetischen Mittel, dann 67% gebildet. Weder Bemessungszeitraum, noch die Bemessungsgrundlage ist im Schreiben dargestellt.
Ich würde gerne wissen, ob es rechtens ist dass ich mein gesetzliches Eltrngeld nicht im voller Höhe bekomme, da ich im der letzten 7 Monaten vor der Geburt des zweiten Kindes Sozialhilfe bekamm.
Hat jemand die selbe Situation erlebt, kann ich mich dagegen währen, oder wurde gar ein Fehler seitens Beamten gemacht???
Bitte um Rat, HELP
von
JennyEco1984
am 24.05.2014, 14:29
Antwort auf:
Elterngeld für das zweite Kind während der Elternzeit
Hallo,
es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt, Arbeitslosengeld zählt 0
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.05.2014
Antwort auf:
Elterngeld für das zweite Kind während der Elternzeit
Auch beim zweiten Kind zählen die 12 Monate vor neuem Mutterschutz.
H4 ist kein Einkommen und zählt mit 0.
Wie kommst Du auf die Idee dass es das gleiche Elterngeld sein sollte?
von
Sternenschnuppe
am 24.05.2014, 14:32
Antwort auf:
Elterngeld für das zweite Kind während der Elternzeit
Ein immer noch weit verbreiterter Irrglaube, dass Elternzeit bei der Berechnung von Elterngeld ausgenommen wird!
Ausgenommen wird nur Elterngeldbezugszeit (1. Jahr).
Bei dir und den Daten wird das Einkommen aus den Monaten herangezogen:
Feb 14 (falls du da nicht im Mutterschutz warst)
Jan 14
Dez 13
Nov 13
Okt 13
Sep 13
Aug 13 - bis Aug 12 - nicht wg Elterngeldbezug
Jul 12 - nicht wg Mutterschutz
Jun 12 - Jan 12 mit altem Gehalt
Die Zeiten können sich wg Mutterschutz etwas verschieben...
(Mutterschutz wird auch ausgenommen)
Das sind dann 6 Monate mit altem Gehalt und 6 Monate ohne Einkommen.
Und richtig, daraus wird das durchschnittliche Einkommen berechnet. Und davon gibt ca 65% Elterngeld zzgl 10% Geschwisterbonus.
Gruß
Sabine
PS: Hattest du die EZ für das MuSchu-Geld beendet?
von
SumSum076
am 24.05.2014, 15:49
Antwort auf:
Elterngeld für das zweite Kind während der Elternzeit
An die Sternschnuppe:
Ich habe im Internet recherchiert:
z.B. http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article124019621/Wie-hoch-ist-das-Elterngeld-beim-zweiten-Kind.html
Die Anspruchsgrundlage ist demnach:§2b Abs. 1 # 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
von
JennyEco1984
am 24.05.2014, 17:56
Antwort auf:
Elterngeld für das zweite Kind während der Elternzeit
an SumSum076:
also meine Tabelle:
08.12 erste Tochter kommt zur Welt
09.12 65% vom Gehalt (ElternGELD und ElternZEIT für das erste Kind)
10.12 65% vom Gehalt
11.12 65% vom Gehalt
12.12 65% vom Gehalt
01.13 65% vom Gehalt
02.13 65% vom Gehalt
03.13 65% vom Gehalt
04.13 65% vom Gehalt
05.13 65% vom Gehalt
06.13 65% vom Gehalt
07.13 65% vom Gehalt
08.13 65% vom Gehalt (Ende der ElternGELDzuzahlungen)
09.13 Hartz4
10.13 Hartz4
11.13 Hartz4
12.13 Hartz4
01.14 Hartz4
02.14 Hartz4
03.14 Hartz4
04.14 Hartz4
05.14 Geburt des zweiten Kindes (Ende des Harz4) (Anfang Elternzeit und
Elterngeld für das zweite Kind)
06.14 ?????
07.14 ?????
08.14 ????? (Ende der ElternZEIT für das erste Kind)
von
JennyEco1984
am 24.05.2014, 18:23
Antwort auf:
Elterngeld für das zweite Kind während der Elternzeit
In Deinem Link steht genau das wie es nun bei Dir berechnet wurde.
Hast Du ihn bis zum Ende gelesen ?
Mit dem Unterschied dass Du aber gar nicht gearbeitet hast ab Ende Elterngeld.
Und all diese Monate bis zum neuen Mutterschutz gehen mit 0€ in die neue Berechnung.
Das, was Dir nun zu Deinem alten Netto fehlt kannst Du vom Vater der Kinder bekommen. Nennt sich Betreuungsunterhalt.
In einer Beziehung selbstverständlich, außerhalb einklagbar.
Schätze aber dass er nix hat, sonst hättest Du kein ALG2 bekommen.
Lebt ihr zusammen ?
von
Sternenschnuppe
am 24.05.2014, 18:45
Antwort auf:
Elterngeld für das zweite Kind während der Elternzeit
meine Anmerkungen haben vorn ...
...01.12 Gehalt ...Monat 12
...02.12 Gehalt ...Monat 11
...03.12 Gehalt ...Monat 10
...04.12 Gehalt ...Monat 9
...05.12 Gehalt ... Monat 8
...06.12 evtl Mutterschaftsgeld für die Tochter
...07.12 Mutterschaftsgeld für die Tochter
08.12 erste Tochter kommt zur Welt ...fällt raus wg Geburt...
09.12 65% vom Gehalt (ElternGELD und ElternZEIT für das erste Kind)
10.12 65% vom Gehalt
...
07.13 65% vom Gehalt
08.13 65% vom Gehalt (Ende der ElternGELDzuzahlungen)
...diese Monate (06.12. bis 08.13) mit Elterngeldzahlungen oder MuSchu-Geld werden außen vor gelassen/nicht berücksichtigt....
09.13 Hartz4 ...Monat 7
10.13 Hartz4 ...Monat 6
11.13 Hartz4 ...Monat 5
12.13 Hartz4 ...Monat 4
01.14 Hartz4 ...Monat 3
02.14 Hartz4 ...Monat 2
03.14 Hartz4 ...Mutterschutz?, sonst Monat 1
04.14 Hartz4 ...Mutterschutz für Kind 2 - wird aus gelassen
05.14 Geburt des zweiten Kindes (Ende des Harz4) (Anfang Elternzeit und
Elterngeld für das zweite Kind)
06.14 ?????
07.14 ?????
08.14 ????? (Ende der ElternZEIT für das erste Kind)
...die Monate 04.14 bis irgendwann sind fürs Elterngeld unerheblich.
...Hat der MuSchu schon im März angefangen, wird auch der außen vor gelassen. Gleiches gilt für den Juni 2012.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 24.05.2014, 20:05