Elterngeld für das zweite Kind während der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld für das zweite Kind während der Elternzeit

Hallo zusammen, Ich habe im August 2012 meine erste Tochter bekommen, für sie bezog ich im darauf folgenden Jahr Eltergeld im Höhe von 1400 Euro (65%). nach einem Jahr habe ich dann meine Elternzeit auf ein weiteres Jahr verlängert. Da ich überhaupt keienen Einkommen in der Zeit hatte (Elterngeld wurde ja bereits ausgezahlt) bekamm ich etwa 700 Euro Sozialleistungen vom Arbeitsamt. In der Zwischenzeit bin ich wieder Schwanger geworden. Meine zweite Tochter kamm im April 2014 zur Welt. ich war zuversichtig das gleiche Eltergeld wieder zu bekommen, da es ja in der Elternzeit passiert ist. Allerdings wurde mir dieses mal gerade mal 750 Euro Elterngeld zugewiesen! Anscheinend wurde mein Lohn (die fünf Monate) und die Sozialleistungen verreichnet (die restlichen 7 Monate) und vom arithmetischen Mittel, dann 67% gebildet. Weder Bemessungszeitraum, noch die Bemessungsgrundlage ist im Schreiben dargestellt. Ich würde gerne wissen, ob es rechtens ist dass ich mein gesetzliches Eltrngeld nicht im voller Höhe bekomme, da ich im der letzten 7 Monaten vor der Geburt des zweiten Kindes Sozialhilfe bekamm. Hat jemand die selbe Situation erlebt, kann ich mich dagegen währen, oder wurde gar ein Fehler seitens Beamten gemacht??? Bitte um Rat, HELP

von JennyEco1984 am 24.05.2014, 14:29



Antwort auf: Elterngeld für das zweite Kind während der Elternzeit

Hallo, es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt, Arbeitslosengeld zählt 0 Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.05.2014



Antwort auf: Elterngeld für das zweite Kind während der Elternzeit

Auch beim zweiten Kind zählen die 12 Monate vor neuem Mutterschutz. H4 ist kein Einkommen und zählt mit 0. Wie kommst Du auf die Idee dass es das gleiche Elterngeld sein sollte?

von Sternenschnuppe am 24.05.2014, 14:32



Antwort auf: Elterngeld für das zweite Kind während der Elternzeit

Ein immer noch weit verbreiterter Irrglaube, dass Elternzeit bei der Berechnung von Elterngeld ausgenommen wird! Ausgenommen wird nur Elterngeldbezugszeit (1. Jahr). Bei dir und den Daten wird das Einkommen aus den Monaten herangezogen: Feb 14 (falls du da nicht im Mutterschutz warst) Jan 14 Dez 13 Nov 13 Okt 13 Sep 13 Aug 13 - bis Aug 12 - nicht wg Elterngeldbezug Jul 12 - nicht wg Mutterschutz Jun 12 - Jan 12 mit altem Gehalt Die Zeiten können sich wg Mutterschutz etwas verschieben... (Mutterschutz wird auch ausgenommen) Das sind dann 6 Monate mit altem Gehalt und 6 Monate ohne Einkommen. Und richtig, daraus wird das durchschnittliche Einkommen berechnet. Und davon gibt ca 65% Elterngeld zzgl 10% Geschwisterbonus. Gruß Sabine PS: Hattest du die EZ für das MuSchu-Geld beendet?

von SumSum076 am 24.05.2014, 15:49



Antwort auf: Elterngeld für das zweite Kind während der Elternzeit

An die Sternschnuppe: Ich habe im Internet recherchiert: z.B. http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article124019621/Wie-hoch-ist-das-Elterngeld-beim-zweiten-Kind.html Die Anspruchsgrundlage ist demnach:§2b Abs. 1 # 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

von JennyEco1984 am 24.05.2014, 17:56



Antwort auf: Elterngeld für das zweite Kind während der Elternzeit

an SumSum076: also meine Tabelle: 08.12 erste Tochter kommt zur Welt 09.12 65% vom Gehalt (ElternGELD und ElternZEIT für das erste Kind) 10.12 65% vom Gehalt 11.12 65% vom Gehalt 12.12 65% vom Gehalt 01.13 65% vom Gehalt 02.13 65% vom Gehalt 03.13 65% vom Gehalt 04.13 65% vom Gehalt 05.13 65% vom Gehalt 06.13 65% vom Gehalt 07.13 65% vom Gehalt 08.13 65% vom Gehalt (Ende der ElternGELDzuzahlungen) 09.13 Hartz4 10.13 Hartz4 11.13 Hartz4 12.13 Hartz4 01.14 Hartz4 02.14 Hartz4 03.14 Hartz4 04.14 Hartz4 05.14 Geburt des zweiten Kindes (Ende des Harz4) (Anfang Elternzeit und Elterngeld für das zweite Kind) 06.14 ????? 07.14 ????? 08.14 ????? (Ende der ElternZEIT für das erste Kind)

von JennyEco1984 am 24.05.2014, 18:23



Antwort auf: Elterngeld für das zweite Kind während der Elternzeit

In Deinem Link steht genau das wie es nun bei Dir berechnet wurde. Hast Du ihn bis zum Ende gelesen ? Mit dem Unterschied dass Du aber gar nicht gearbeitet hast ab Ende Elterngeld. Und all diese Monate bis zum neuen Mutterschutz gehen mit 0€ in die neue Berechnung. Das, was Dir nun zu Deinem alten Netto fehlt kannst Du vom Vater der Kinder bekommen. Nennt sich Betreuungsunterhalt. In einer Beziehung selbstverständlich, außerhalb einklagbar. Schätze aber dass er nix hat, sonst hättest Du kein ALG2 bekommen. Lebt ihr zusammen ?

von Sternenschnuppe am 24.05.2014, 18:45



Antwort auf: Elterngeld für das zweite Kind während der Elternzeit

meine Anmerkungen haben vorn ... ...01.12 Gehalt ...Monat 12 ...02.12 Gehalt ...Monat 11 ...03.12 Gehalt ...Monat 10 ...04.12 Gehalt ...Monat 9 ...05.12 Gehalt ... Monat 8 ...06.12 evtl Mutterschaftsgeld für die Tochter ...07.12 Mutterschaftsgeld für die Tochter 08.12 erste Tochter kommt zur Welt ...fällt raus wg Geburt... 09.12 65% vom Gehalt (ElternGELD und ElternZEIT für das erste Kind) 10.12 65% vom Gehalt ... 07.13 65% vom Gehalt 08.13 65% vom Gehalt (Ende der ElternGELDzuzahlungen) ...diese Monate (06.12. bis 08.13) mit Elterngeldzahlungen oder MuSchu-Geld werden außen vor gelassen/nicht berücksichtigt.... 09.13 Hartz4 ...Monat 7 10.13 Hartz4 ...Monat 6 11.13 Hartz4 ...Monat 5 12.13 Hartz4 ...Monat 4 01.14 Hartz4 ...Monat 3 02.14 Hartz4 ...Monat 2 03.14 Hartz4 ...Mutterschutz?, sonst Monat 1 04.14 Hartz4 ...Mutterschutz für Kind 2 - wird aus gelassen 05.14 Geburt des zweiten Kindes (Ende des Harz4) (Anfang Elternzeit und Elterngeld für das zweite Kind) 06.14 ????? 07.14 ????? 08.14 ????? (Ende der ElternZEIT für das erste Kind) ...die Monate 04.14 bis irgendwann sind fürs Elterngeld unerheblich. ...Hat der MuSchu schon im März angefangen, wird auch der außen vor gelassen. Gleiches gilt für den Juni 2012. Gruß Sabine

von SumSum076 am 24.05.2014, 20:05



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