Hallo Frau Bader, zu mir ich habe am 01.11.2016 meinen Sohn zur Welt gebracht und habe zwei Jahre Elternzeit mit dem gesplittetem Elterngeld also auf Jahre genommen. Bin aber seit dem 15.03.2017 wieder auf Arbeit, natürlich nur 6 Stunden pro Woche. Nun meine Frage wenn ich nun während der Elternzeit mit Kind Nummer 2 schwanger werden würde, wie würde sich das für das Elterngeld für das zweite Kind verhalten? Es werden ja immer die letzten 12 Monate genommen um das Elterngeld zu berechnen. Und da ich bei meinem 6 Stundenjob in der Woche nur 300 Euro im Monat extra dazu verdiene, würde mein Elterngeld für das zweite Kind auf den Mindestsatz berechnet werden. Oder wird das nicht mit eingerechnet ? Ich hoffe Sie können mir helfen. Vielen Dank. MfG Laura
von fralauca am 24.08.2017, 12:32