Guten Tag,
meine Tochter wurde am 10.5.2013 geboren und ich habe für 11 Monate Elterngeld beantragt und auch bekommen.
Nun gehe ich seit dem 11.4.2014 wieder arbeiten und bin wieder schwanger.
Meine Frage ist. wie schaut es mit dem 2. Elterngeld später aus - es werden ja die letzten 12 Monate Gehalt außerhalb der Elternzeit zugrunde gelegt. Wie verhält es sich mit dem Gehalt für April 2014 - wird dieser Monat berechnet? Ich habe ja nicht den vollen Monat gearbeitet, sondern nur 2/3 - habe also auch entsprechend weniger verdient?!
Vielen Dank, Vico
von
Vicoline
am 19.05.2014, 13:17
Antwort auf:
Elterngeld für das 2. Kind
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.05.2014
Antwort auf:
Elterngeld für das 2. Kind
Mal ganz konkret: Du hast im April noch Elterngeld bezogen. Elterngeldbezug fällt raus, also fällt der April raus.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 21.05.2014, 21:28