Hallo ich befinde mich z.zt in elternzeit, habe 3 Jahre eingereicht & ich bekomme Elterngeld bis Nov.2015 (auf zwei Jahre aufgeteilt)- Elternzeit endet 2016.
mein 2. Kind kommt Okt. 2015 zur Welt arbeite seit diesem Monat auf ca.150€ basis!!
Wovon oder Wie? wird mein Elterngeld für mein 2. Kind berechnet????
Dankeschön im vorraus
von
asgl
am 13.02.2015, 21:21
Antwort auf:
Elterngeld für das 2. Kind was während der elternzeit des 1.Kindes kommt
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.02.2015
Antwort auf:
Elterngeld für das 2. Kind was während der elternzeit des 1.Kindes kommt
Wann beginnt dein Mutterschutz für Kind 2? Und wann hatte dein 1. Kind seinen 1. Geburtstag?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 13.02.2015, 23:01
Antwort auf:
Elterngeld für das 2. Kind was während der elternzeit des 1.Kindes kommt
@sumsum
ab 31. August beginnt Mutterschutz &
20.Nov 2014 war sein 1. Geburtstag
von
asgl
am 14.02.2015, 00:41
Antwort auf:
Elterngeld für das 2. Kind was während der elternzeit des 1.Kindes kommt
Dann hast Du 8x 150€ und 4x Lohn vor dem ersten Kind.
Das alles zusammengezählt und durch 12 ist das wovon Du dann 65% bekommst.
Denke das wird der Mindestsatz plus 75€ Geschwisterbonus.
von
Sternenschnuppe
am 14.02.2015, 07:53
Antwort auf:
Elterngeld für das 2. Kind was während der elternzeit des 1.Kindes kommt
Hmm.. ok!
angenommen ich arbeite nicht!
Rechnen die fürs 2.Kind mein zuletzt verdientes Lohn oder das elterngeld was ich auf zwei Jahre gesplittet habe also 0€ ??
Ich weiß zu viele fragen.. :/:/
von
asgl
am 14.02.2015, 09:25
Antwort auf:
Elterngeld für das 2. Kind was während der elternzeit des 1.Kindes kommt
Ob du arbeitest oder nicht, ändert nicht den Berechnungszeitraum!
Beginnt der MuSchu am 31.08., dann fällt der August aus der Berechnung raus.
Dann sind es die Monate Juli 2015 bis Dez 2014 (= 8 Monate) und vier weitere aus der Zeit von vor der ersten Geburt.
Wenn du erst ab Feb 2015 wieder arbeitest, sind das 6 Monate mit Einkommen (je 150 Euro), 2 Monate mit 0 Euro und die vier mit altem/hohem Einkommen.
Alles Einkommen wird addiert. Aus dieser Summe wird der Jahresdurchschnitt ermittelt (geteilt durch 12). Und davon gibts dann 65%.
Wenn du vor der Geburt netto ca 1200 Euro hattest, kommst du knapp über den Mindestsatz. Zumindest in der groben Rechnung.
(4x 1200 Euro + 6x 150 Euro + 2x0
= 5700 Einkommen im Jahr
geteilt durch 12 = 475 Euro pro Monat
davon 65% = 308,75 Euro )
Gehst du nicht arbeiten, bekommst du trotzdem den Mindestsatz.
Das alte Elterngeld wird nicht mit berechnet, lediglich die Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld bis zum 1. Geburtstag werden ausgeklammert.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 14.02.2015, 11:15
Antwort auf:
Elterngeld für das 2. Kind was während der elternzeit des 1.Kindes kommt
Dankeschön an alle :*
von
asgl
am 17.02.2015, 23:06