Meinem Mann wurden bereits ab 15.08.2013 für 12 Monate Elternzeit bewilligt. Die Frage ist jetzt aber ob wir gegen den Bescheid für nur 1malig 14 Monate Elterngeld Widerspruch einlegen sollen, um die Fristen einzuhalten, da wir ja ansonsten eher weniger Aussicht auf Erfolg haben, wenn die in der Elterngeldstelle noch keine aktuellen Weisungen haben.
von drillis am 09.09.2013, 09:14