Elterngeld für Vater - noch möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld für Vater - noch möglich?

Hallo liebes Forum, kurz zu meiner Person. Ich bin m., 40 Jahre und habe 2 Kinder. Bei meinem ersten Kind habe ich zusammen mit meiner Frau Elternzeit genommen, die ersten beiden Monate und auch Elterngeld erhalten. Bei meinem zweiten Kind (geb. im Juli 2015) habe ich bisher weder Elternzeit noch Elterngeld beantragt. Meine Frau ist aktuell in Elternzeit und bezieht Elterngeld (24 Monate). Kann ich nun noch Elterngeld beantragen bzw. dieses erhalten? Danke für eure Rückmeldungen und viele Grüße Kai

von kaec am 06.02.2017, 10:37



Antwort auf: Elterngeld für Vater - noch möglich?

Hallo, Nein, Elterngeld kann man nur in den ersten 14 Monaten bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.02.2017



Antwort auf: Elterngeld für Vater - noch möglich?

Elternzeit ja, Elterngeld nein. Da endet die Bezugsmöglichkeit mit Ende des 14. Lebensmonats.

von malini am 06.02.2017, 10:46



Antwort auf: Elterngeld für Vater - noch möglich?

Ok, vielen Dank für eure Antworten! Nur zur Sicherheit: Dass meine Frau den Bezugszeitraum des Elterngelds verlängert hat, ändert daran nichts? Eine Aufteilung der Elternzeit, so dass der Vater am Ende noch 2 Monate Elternzeit nimmt und dafür Elterngeld erhält, wäre dann bei Verlängerung des Bezugszeitraums des Elterngelds durch die Frau nicht mehr möglich, korrekt? Danke Euch! LG Kai

von kaec am 06.02.2017, 16:45



Antwort auf: Elterngeld für Vater - noch möglich?

Korrekt. Die verlängerte Auszahlung ändert nichts daran, dass der Partner nur die ersten 14 Lebensmonate Elterngeld bekommt.

von malini am 06.02.2017, 18:43



Antwort auf: Elterngeld für Vater - noch möglich?

Najaaaa.... BEEG § 4 Abs 1: "Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Abweichend von Satz 1 kann Elterngeld Plus nach Absatz 3 auch nach dem 14. Lebensmonat bezogen werden, solange es ab dem 15. Lebensmonat in aufeinander folgenden Lebensmonaten von zumindest einem Elternteil in Anspruch genommen wird. " Auch der Elterngeldrechner-Planer auf familien-wegweiser.de lässt den Bezug von Elterngeld nach dem 14. LM zu. Allerdings gilt das wohl nur für ElterngeldPlus. Und auch nur dann, wenn es keine Lücke beim Elterngeld gibt. Gruß Sabine

von SumSum076 am 06.02.2017, 20:49



Antwort auf: Elterngeld für Vater - noch möglich?

Hallo zusammen, also es ist in der Tat möglich, dass ich Elterngeld Plus beziehe aber nur ohne Lücke bzw. direkt im Anschluss an den Elterngeldbezug meiner Frau. Danke an alle für die Antworten! Kurze Frage noch zur Höhe des Nebenverdienstes. Wäre es prinzipiell möglich, die max. Hinzuverdienstgrenze in einzelnen Monaten zu überschreiten, ohne den grundsätzlichen Anspruch auf das Elterngeld zu verlieren? Also z.B. den 2. Monat voll arbeiten zu gehen, dann natürlich auch kein Elterngeld für diesen Monat zu erhalten und dann die anderen Monate überhaupt nicht oder innerhalb der Hinzuverdienstgrenze arbeiten zu gehen? Oder bedeutet eine Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze automatisch den Anspruch auf Elterngeld generell zu verlieren? Danke und Gruß Kai

von kaec am 22.02.2017, 17:46



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