Hallo,
ich habe eine Frage zum Elterngeld mit folgendem Szenario:
Nach der Geburt habe ich 2 Wochen Resturlaub und anschließend 2 Monate Elternteilzeit mit 30 Arbeitsstunden pro Woche.
Die Elternzeit ist also nicht nach den Lebensmonaten des Kindes, da ich zuerst Urlaub genommen hatte. Für den ersten Lebensmonat ergibt sich daher, dass ich zwei Wochen Urlaub und zwei Wochen arbeiten mit je 30 Wochenstunden hatte. Kann ich für diesen Monat trotzdem Elterngeld beantragen?
von
babu
am 29.01.2017, 11:08
Antwort auf:
Elterngeld für Teilzeit nach Urlaub
Hallo,
1. Der Plan ist schlecht, Sie verschenken EG
2. Es geht trotzdem nach Lebensmonaten
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.01.2017
Antwort auf:
Elterngeld für Teilzeit nach Urlaub
Nein, es ist ja kein Lebensmonat.
Wenn Du nicht noch mehr Elternzeit nach Lebensmonaten nimmst, dann geht der zweite auch nicht, da man mindestens zwei Lebensmonate nehmen muss um Elterngeld zu bekommen.
von
Sternenschnuppe
am 29.01.2017, 11:15
Antwort auf:
Elterngeld für Teilzeit nach Urlaub
Theoretisch ja du müsstest aber dann in den ersten 14 Monaten nach der Geburt noch mal einen Monat Elternzeit nehmen, der muss auch nach lebendmomaten des kindes gehn
von
sterntaler82
am 29.01.2017, 11:15
Antwort auf:
Elterngeld für Teilzeit nach Urlaub
Hallo,
danke für die Antworten! Würde es denn gehen, im dritten Lebensmonat Monat, in dem ich ja noch 2 Wochen Elternzeit habe, die Teilzeit so zu kürzen, dass ich im Durchschnitt nicht über 30 Stunden/Woche im gesamten dritten Lebensmonat komme?
von
babu
am 29.01.2017, 12:23
Antwort auf:
Elterngeld für Teilzeit nach Urlaub
Nein
von
sterntaler82
am 29.01.2017, 12:57
Antwort auf:
Elterngeld für Teilzeit nach Urlaub
Mit dem Vollzeit-Urlaub versaust Du den Monat, wenn es richtig doof läuft sogar zwei Monate Elterngeld. ist in dem falle von dir jetzt nicht so, weil nach Geburt. Aber wenn Du zB die Mutter wärst und Mutterschutzgeld bekommen würdest, wäre das blöde. manche meinen ja erst Mutterschutz, dann Rest Urlaub, dann erste Elterngeld. Das kann richtig teuer werden.
Sobald Du einen Tag in Vollzeit bist innerhalb eines Lebensmonats, fällt der Monat komplett weg. Ausnahme Mutterschutz.
So oder so, Du musst mindestens 2 komplette LEBENSmonate weniger wie 30 Std arbeiten bei vollem Elterngeld (eben innerhalb der Elternzeit), oder bei Elterngeld Plus IMO sogar 4 Monate. Und das ganze innerhalb der ersten 14 Lebensmonate, sonst verlierst du den kompletten Elterngeldanspruch und musst evtl bereist erhaltendes sogar wieder zurückzahlen.
Zudem, ich persönlich würde nie den Urlaub zur Geburt "verbrauchen". Auch als Mann kannst Du EZ ab Geburt anmelden. da aber bei dir scheinbar schon gelaufen, würde ich jetzt einfach EG für ab Lebensmonat 2 beantragen und dann eben entsprechend die EZ versuchen darauf noch zu timen. Mit einem verständnisvollen Chef evtl ja möglich.
Mitglied inaktiv - 29.01.2017, 13:33