Hallo Frau Bader, nehmen wir mal an, eine Mutter erhält bis Ende Mai Elterngeld - dann sind ihre 12 Monate um. Dann hätte ja ihr Ehepartner auch noch Anspruch auf zwei Monate Elterngeld. Wie könnte sich ein Ehepartner in der Konstellation verhalten, dass er bis Ende Februar 2017 abhängig Beschäftigter ist und zum Anfang März in die Selbstständigkeit wechselt? Nehmen wir mal an, der Ehemann hat als Angestellter genug verdient, um auf Basis dessen das maximale Elterngeld zu erhalten und verdient als Existenzgründer erstmal deutlich weniger. Wie würde sich denn seine Bemessungsgrenze errechnen? Nehmen wir mal an, er zahlt sich als Gewinnvorab monatlich 4.000 € aus der Gesellschaft aus, wovon er sich selbst versichern muss etc. das ist ja mit der Bemessungsgrundlage von € 2770 für Angestellte nicht wirklich vergleichbar. Ob dann am Jahresende überhaupt ein Gewinn in den Büchern steht, wäre eine andere Frage. Wie sollte eine solche Person an das Thema Elterngeld heran gehen und womit könnte er rechnen? Gruß Olga
von Olga1983 am 28.01.2017, 18:32