Sehr geehrte Frau Bader, ich bin freiberuflich tätig und über die KSK versichert. Nun möchte ich Elterngeld beantragen und habe folgende 2 Fragen: 1) wird nur das zu versteuerte Einkommen miteinberechnet? Ich arbeite unter anderem als freie Dozentin an Privatschulen und daher umsatzsteuerfrei. Werden diese Einnahmen mitberücksichtigt? 2) Mein Kind ist im Oktober 2018 geboren, daher wird ja das Einkommensjahr 2017 als Bemessungsjahr genommen. Nun war ich vom Oktober 2017 - Dezember 2017 schwangerschaftsbedingt krank und habe Krankengeld bekommen, daher Verdienstausfall. Kann ich diese Monate ausklammern und dafür Monate aus dem Jahre 2016 berücksichtigen lassen? Wenn ja, welche sind das? Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort!
von selma19 am 13.12.2018, 13:44