Jenny25
Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn kam im November 2015 zur Welt. Zuvor hatte ich in Vollzeit bei einem Zahnarzt gearbeitet und habe Berufs bedingt ein Beschäftigungsverbot bekommen. Wir wünschen uns noch ein zweites Kind und der Abstand von den Kindern soll nicht groß sein. Jetzt habe ich Elternzeit von November 2015 -November 2017 genommen (Auszahlung auf 1 Jahr) und wollte nach einem Jahr Elternzeit wieder Teilzeit bei einem anderen AG (da wir unter 15 Angestellte sind) arbeiten. Sollte ich jetzt ende diesen Jahres wieder Schwanger werden, kann ich mich ja als Zahnarzthelferin nirgends anders bewerben da mich ja schwanger keiner nehmen wird.. gerade auch, weil man als Zahnarzthelferin üblicherweise ein Berufsverbot bekommt. Wie würde da jetzt das Elterngeld fürs 2.Kind aussehen? Und wenn ich ein Berufsverbot ausgestellt bekomme,was würde ich da denn an Geld bekommen? Vielen lieben dank schonmal im vorraus Liebe Grüße
Hallo, wenn man sich in der Elternzeit beschämt findet, arbeitet man ja sowieso nicht und kann auch kein Beschäftigungsverbot bekommen. Wenn man jedoch Teilzeit arbeiten will, kann man sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und bekommt dann auch Arbeitslosengeld 1. Auch wenn sich die Arbeitsämter sträuben, steht einem das auch bei einem Beschäftigungsverbot zu. Sollte das bei Ihrem Arbeitsamt Probleme machen, melden Sie sich noch mal, dann nenne ich Ihnen entsprechende Urteile. Liebe Grüße NB
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