Hallo,
Ich erhalte momentan für mein erstes Kind Elterngeld in Höhe von 67% von meinem Nettoeinkommen. Muss ich, damit ich wieder 67% und nicht 300€ Elterngeld erhalte, vor Geburt des zweiten Kindes 12 volle Monate arbeiten? Oder reichen auch nur 3 oder 4 Monate mit Beschäftigung?
von
CSM2211
am 29.10.2012, 12:15
Antwort auf:
Elterngeld für 2.Kind
Hallo,
Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 €
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.10.2012
Antwort auf:
Elterngeld für 2.Kind
Es zählen die 12 Monate vor Geburt, je weniger man arbeitet, desto niedriger wird die Zahlung.
von
sternenfee75
am 29.10.2012, 13:12
Antwort auf:
Elterngeld für 2.Kind
Kommt auch noch drauf an... wie viele Monate zwischen den Geburten von Kind 1 und Kind 2 liegen. Bekommt man innerhalb von 12 Monaten beide Kinder erhält man das fast gleiche EG wie für Kind 1.
von
Sonni74LS
am 29.10.2012, 13:30