Hallo,
ich werde voraussichtlich nächstes Jahr im August mein nächstes Kind bekommen.
Und habe eine Frage zum Elterngeld...
Ich hatte folgende Einkünfte:
bis August 2012 -> Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
September 2012 -> keine Einkünfte
Oktober 2012 - September 2012 -> Elterngeld (berechnet nach dem Steuerbescheid von 2011)
Oktober 2013 -> keine Einkünfte
seit November 2013 -> Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Welcher Veranlagungszeitraum wird nun bei der Elterngeldfeststellung berücksichtigt?
2012 hatte ich (logischerweise) etwas mehr Einkommen als 2013, aber immernoch (durch die Elternzeit) weniger als 2011.
Könnte man das so machen, dass als Veranlagungszeitraum die 12 Monate vor der Geburt des ersten Kindes, also Oktober 2011 - September 2012 berücksichtigt wird?
Oder sogar wieder eine Berechnung allein auf der Grundlage des Steuerbescheides 2011?
LG,
Julia
von
JuliaA
am 13.11.2013, 13:59
Antwort auf:
Elterngeld für 2. Kind, Selbstständigkeit etc
Hallo,
da gelten die letzten 12 Mo vor der Geburt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.11.2013
Antwort auf:
Elterngeld für 2. Kind, Selbstständigkeit etc
Also 100% weiß ich das leider nicht, erinnere mich aber daran etwas gelesen zu haben.
Also, die Berechnung auf Grundlage des Steuerbescheides von 2011 wird es auf keinen Fall werden.
Grundsätzlich wird bei Selbstständigen immer der Steuerbescheid vor der Entbindung genommen - aber: ich habe gelesen dass wenn dieser z.B. durch darin liegende EZ ungünstig ist, in den 12 Monaten vor der Geburt die EZ aber nicht die Situation ungünstiger werden läßt man auf Antrag die letzten 12 Monate vor der Entbindung nehmen kann. Monate mit EG Bezug können auch hier ausgeklammert und weiter vorn liegende Monate zur Berechnung herangezogen werden.
Genaueres kann Dir aber sicher ein Steuerberater sagen der sich auf EG Angelegenheiten spezialisiert hat.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 14.11.2013, 12:39
Antwort auf:
Elterngeld für 2. Kind, Selbstständigkeit etc
Hallo Sabine,
das war wohl früher so.
Ich habe bei der Elterngeldhotline angerufen und mir wurde bestätigt, dass in meinem Fall auf Antrag der Steuerbescheid 2011 als Berechnungsgrundlage genommen werden kann, da ich sowohl 2012 als auch 2013 eine Einkommensminderung durch Elterngeldbezug hatte.
Es gab ja für ab 2013 geborene Kinder eine Änderung bzgl Elterngeld, so dass das jetzt wohl einfacher geworden ist und nicht mehr monatlich zurückgerechnet werden muss. Zumindest bei Selbstständigen...
LG,
Julia
von
JuliaA
am 15.11.2013, 14:20