Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema des berechnungszeitraumes des Elterngeldes.Folgender Sachverhalt. Meine Frau bekam am 15.03.2017 unser 2 Kind. Unser erstes Kind bekam sie am 14.11.2014. Bei unserem ersten kind haben wir das Elterngeld plus beantrag und es über den doppelten Zeitraum halbiert auszahlen lassen.Danach war meine Frau bis zum mutterschutz wieder erwerbstätig. Meine Frage ist welche monate zählen zur bemessung? Ist eine Ausklammerung der Elternzeit vom ersten kind möglich? Da wir sonst vermutlich nur das basis elterngeld bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias (BibaIced)
von
BibaIced
am 09.05.2017, 19:40
Antwort auf:
Elterngeld für 2 Kind Ausklammerungsbestand?
Hallo,
es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt von Kind zwei. Ausgeklammert wird in Ihrem Fall nur der Mutterschutz, da der Abstand der Kinder zu groß ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.05.2017
Antwort auf:
Elterngeld für 2 Kind Ausklammerungsbestand?
Nein, ab dem ersten Geburtstag von Kind 1 bis zur Arbeitsaufnahme zählt alles mit 0€.
Der Bezug endet dann, lediglich die aufgesparte Rate wurde länger ausgezahlt.
von
Sternenschnuppe
am 09.05.2017, 20:16
Antwort auf:
Elterngeld für 2 Kind Ausklammerungsbestand?
Wenn (mit dem Geburtsdatum) der Mutterschutz am 1.2.2017 begann, dann zählen für das neue Elterngeld die Monate Februar 2016 bis Januar 2017.
Wenn deine Frau da arbeiten war, zählt dieses Einkommen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 09.05.2017, 21:09