Elterngeld für 14 Monate auch nach Mutterschutz möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld für 14 Monate auch nach Mutterschutz möglich?

Ich bin gerade ziemlich verwirrt und überfragt was das Elterngeld angeht. Man kann ja theoretisch, wenn beide Partner einen Teil übernehmen, für 14 Monate Elterngeld bekommen. Geht das nur wenn beide Partner 2 Monate lang gleichzeitig Elterngeld beziehen oder auch nacheinander? Ich würde gerne, da das Mutterschaftsgeld ja höher ist als das Elterngeld, das Elterngeld erst nach Ablauf des Mutterschutzes, also 2 Monate nach Geburt in Anspruch nehmen für 12 Monate. Geht das? Und wenn ja, muss mein Partner dann innerhalb dieser 14 Monate nach Geburt Elterngeld bekommen oder sogar innerhalb 12 Monate nach Geburt? Oder wäre es möglich 2 Monate Mutterschaftsgeld+12 Monate Elterngeld der Frau+2 Monate Elterngeld des Mannes zu beziehen? Geht das mit den 14 Monaten also nur wenn ein Teil direkt nach der Geburt mit dem Elterngeld anfängt? Irgendwie meine ich mal gelesen zu haben, dass das Elterngeld nur bis 12 Monate nach Geburt ausgezahlt wird aber da bin ich mir nicht mehr sicher. Dann müsste man als Frau ja direkt nach Geburt anfangen und der Mann 2 Monate gleichzeitig nehmen im Laufe der 12 Monate. Ich hoffe sie können ein bisschen Ordnung in mein Gedankenchaos bringen. Danke!

von Linnea am 09.09.2013, 09:37



Antwort auf: Elterngeld für 14 Monate auch nach Mutterschutz möglich?

Hallo, wenn das ginge, wäre jeder so schlau. Man kann zusammen 14 Mo. nehmen u diese frei verteilen - auch parallel. Die Monate mit MG-Bezug werden aber immer der Mutter angerechnet Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.09.2013



Antwort auf: Elterngeld für 14 Monate auch nach Mutterschutz möglich?

Mutterschaftsgeldsmonate werden immer als Elterngeldmonate (von der Mutter verbraucht) berechnet! Also erst Mutterschutz und dann noch 12 Monate Elterngeld für dich - geht nicht! Mit dem Mutterschutz sind 2 Monate (wenn der MuSchu normal lang ist) von den maximal 14 möglichen schon weg. Bleiben noch 12 Monate, die dein Partner und du unter euch aufteilen könnt. Man muss mindestens 2 nehmen, um überhaupt Elterngeld bekommen zu können. Wenn dein Partner also mindestens 2 nimmt, bleiben für dich noch 10 (+ Mutterschutzmonate) Die kann dein Partner nehmen, wenn deine Monate um sind (denn EG wird gezahlt bis zum 14. Lebensmonat). Aber auch gleichzeitig mit dir und auch gleich am Anfang, wenn du noch MuSchu-Geld bekommst. Ihr könntet beide zusammen 7 Monate zuhause bleiben. Aber es geht auch, dass du nur die 2 (MuSchu-Monate) nimmst und dein Partner dann noch 12! Wichtig ist, dass die Elterngeldmonate an die Lebensmonate angepasst sind. Gruß Sabine

von SumSum076 am 09.09.2013, 10:26



Antwort auf: Elterngeld für 14 Monate auch nach Mutterschutz möglich?

Das verstehe ich nicht. Einerseits schreiben sie, dass man 14 Monate nehmen kann, andererseits geht es nicht? Man kommt doch nie auf 14 Monate wenn die 2 Monate Mutterschutz abgezogen werden?

von Linnea am 10.09.2013, 21:30



Antwort auf: Elterngeld für 14 Monate auch nach Mutterschutz möglich?

Wärst du eine von denen Frauen, die kein Mutterschaftsgeld bekommt, würdest auch du 12 Monate lang Elterngeld bekommen. Dein Mann dazu seine 2 Partnermonate, macht zusammen 14! Da du aber wohl Mutterschaftsgeld bekommen wirst und MuSchu-Geld und Elterngeld miteinander verrechnet werden, wirst du eben 2 Monate MuSchu-Geld und weitere 10 Monate Elterngeld bekommen und dein Partner seine 2 Monate. Macht dann auch 14 Monate. Gruß Sabine

von SumSum076 am 10.09.2013, 23:36



Antwort auf: Elterngeld für 14 Monate auch nach Mutterschutz möglich?

Danke!!! Jetzt hab ich´s verstanden! Ich hatte nicht mit eingerechnet, dass es ja auch Frauen gibt, die gar kein Mutterschaftsgeld bekommen. :-) Dennoch weiß ich immer noch nicht so recht auf welche meiner vielen beschriebenen Möglichkeiten sich nun die Antwort von Frau Bader bezieht.

von Linnea am 11.09.2013, 10:28



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