Frage: Elterngeld falsch beantragt

Hallo Frau Bader, meine Tochter kam 2016 zur Welt, als ich Studentin war. Da ich damals nicht so gut informiert war, beantragte ich das Mindestelterngeld iHv 300€ mntl. In der Zeit vor der Geburt hatte ich jedoch 12 Monate einen Minijob iHv 450€ mntl. und 5 Monate lang ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums iHv 500€ mntl. Nun habe ich heute berechnet, dass ich hätte eigentlich 480€ Elterngelt mntl. bekommen sollen. Kann ich die Differenz (180€ mntl.) rückwirkend beantragen? Viele Grüße Mutti345

von Mutti345 am 21.02.2019, 21:36



Antwort auf: Elterngeld falsch beantragt

Hallo, ein Widerspruch als Rechtsmittel ist nicht mehr möglich, da es zu lange her ist. Es besteht aber die grundsätzliche Möglichkeit,einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zu stellen. Das geht vier Jahre lang. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2019



Antwort auf: Elterngeld falsch beantragt

Du könntest einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen und all deine betroffenen Lohnabrechnungen beilegen.

von Dojii am 22.02.2019, 10:18



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