Hallo Frau Bader, meine Tochter kam 2016 zur Welt, als ich Studentin war. Da ich damals nicht so gut informiert war, beantragte ich das Mindestelterngeld iHv 300€ mntl. In der Zeit vor der Geburt hatte ich jedoch 12 Monate einen Minijob iHv 450€ mntl. und 5 Monate lang ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums iHv 500€ mntl. Nun habe ich heute berechnet, dass ich hätte eigentlich 480€ Elterngelt mntl. bekommen sollen. Kann ich die Differenz (180€ mntl.) rückwirkend beantragen? Viele Grüße Mutti345
von Mutti345 am 21.02.2019, 21:36