Sehr geehrte Frau Bader, momentan versuche ich herauszufinden, ob mein Partner, der in England lebt und arbeitet Anspruch auf Elterngeld hat, wenn er für den Bezugszeitraum nach Deutschland zieht. Ich lebe mit meinem Sohn in Deutschland, bin angestellt und habe Anspruch auf Elterngeld für unser zweites Kind, das im Mai geboren wird. Der Vater ist Engländer lebt und arbeitet in England. Er möchte gerne für seine Elternzeit nach Deutschland kommen (er würde sich dann offiziell in Deutschland melden und zu uns ziehen), nach Ende der Elternzeit aber zu seinem Job zurück kehren. Vielleicht können Sie uns weiterhelfen. Vielen Dank und viele Grüße!
von dschelli am 08.02.2014, 18:12