Hallo Frau Bader! Aufgrund einer Information haben meine Frau und ich darauf verzichtet, dass ich als Vater 2 Monate zuhause bleibe. Uns wurde also gesagt, dass ich die vollen 2 Monate zuhause bleiben müsste. Da ich selbständig bin, kam eine 8-wöchiges fernbleiben nicht in Frage und somit haben wir das nicht weiter verfolgt. Nun wurde mir gesagt, dass ein Monat auch möglich wäre. Unser zweiter Sohn wurde im November 2012 geboren, ich machte dennoch den ganzen Januar zu, um bei meiner Familie zu bleiben. Nun stellt sich uns die Frage, ob wir im Nachhinein einen Antrag stellen können. Wie schätzen Sie das ein?
Danke für die Gedanken,
Goldengel
von
Goldengel
am 19.09.2013, 14:36
Antwort auf:
Elterngeld durch Vater nur 2 Monate oder 1 Monat möglich? Im Nachhinein
Hallo,
um Elterngeld zu erhalten, muss man mindestens zwei Monate Elternzeit beantragen. Das muss aber nicht am Stück sein, es können auch zwei getrennte Monate sein.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2013
Antwort auf:
Elterngeld durch Vater nur 2 Monate oder 1 Monat möglich? Im Nachhinein
Ne, man muss mindestens 2 Monate nehmen, um Elterngeld zu bekommen.
Selbst wenn nicht, ist es für einen Antrag auf Elterngeld nun zu spät (3 Monate rückwirkend).
Was gegangen wäre, ist Teilzeit in Elternzeit. Also Arbeit reduzieren auf 30 Std/Woche und gleichzeitig min 300 Euro Elterngeld bekommen.
Es wäre auch gegangen: 1 Monat komplett zuhause bleiben und einen zweiten Monat Teilzeit machen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 19.09.2013, 16:32
Antwort auf:
Elterngeld durch Vater nur 2 Monate oder 1 Monat möglich? Im Nachhinein
Ok, danke... hätte man die 300,- Euro unabhängig vom Einkommen bekommen?
von
Goldengel
am 19.09.2013, 17:14
Antwort auf:
Elterngeld durch Vater nur 2 Monate oder 1 Monat möglich? Im Nachhinein
Jepp, sie wären dir nur verwehrt worden, läge dein Einkommen über 250.000 Euro.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 19.09.2013, 19:50
Antwort auf:
Elterngeld durch Vater nur 2 Monate oder 1 Monat möglich? Im Nachhinein
Noch ist es ja nicht zu spät....
Da Dein Sohn ja im Nov 2012 geboren wurde, hast Du ja noch die Möglichkeit 2 Monate Elterngeld zu beziehen.
Du darfst in dieser Zeit auch Teilzeit arbeiten, höchstens 30 Stunden und kannst gleichzeitig 300 Euro Mindestsatz beziehen (evtl. gibts auch mehr, hängt von Deinem Verdienstausfall ab).
von
luvi
am 20.09.2013, 10:14