Ich habe folgende Frage, ob ich die ganze Behördensprache richtig verstanden habe. Um beim zweiten Kind das gleiche Elterngeld zu beziehen wie beim ersten, müsste ich am 1. Tag des folgenden Monats nach dem 1. Geburtstag in den Mutterschutz vom nächsten Kind gehen. Bespiel 1. Geburtstag 3.5.2018. Dann beziehe ich im Mai 2018 ja auch noch Elterngeld. Das endet doch mit dem Geburtstag des Kindes. Mai 18 zählt dann gar nicht in die Berechnungsgrundlade fürs nächste Kind. Also müsste ich spätestens am 1.4. mit dem mutterschutz fürs zweite Kind starten. Dann sind alle vorherigen Monate durch mutterschutz oder elterngeld nicht Berechnungsgrundlage. Oder muss der folgende mutterschutz schon mit dem 1.geburtstag beginnen, weil der Monat nicht "komplett" ist? Vielen Dank
von binoolinoo am 06.10.2017, 06:53