Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin zur Zeit in Elternzeit und erhalte noch Elterngeld.
Bei meinem AG habe ich 2 Jahre Elternzeit eingereicht. Nach Ende des Elterngeldes werde ich einen 400 Euro Job bei einem anderen AG (natürlich mit Zustimmung meines HauptAG) machen.
Nun möchte ich gerne ein weiteres Kind.
Wenn ich nun während meines 400 Euro Jobs schwanger werden würde, würde ich aus gesundheitlichen Gründen wieder ein Beschäftigungsverbot verhalten.
Welche Zeiten würden dann zur Berechnung meines Elterngeldes herangezogen?
Also mal angenommen ich würde nach 12 Monaten Elterngeld und 3 Monaten 400 Euro Job schwanger und würde ein Beschäftigungsverbot erhalten? Würden dann 9 Monate meines altes Gehaltes + 3 Monate 400 Euro Job zugrunde gelegt?
Oder zählt die volle Zeit des 400 Euro Jobs bis zur Geburt, da durch das Beschäftigungsverbot das Gehalt ja nicht gemindert würde? Wäre in dem Fall ggf. eine Krankschreibung besser? Oder würde auch in dem Fall nicht auf das alte Gehalt zurück gegriffen?
Ich danke Ihnen für Ihren Rat
von
babylu_13
am 08.02.2014, 22:38
Antwort auf:
Elterngeld beim zweiten Kind
Hallo,
1. Bei einem BV bekommen Sie den Lohn weiter
2. Es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt ohne die Monate, in denen man EG o MG bezogen hat
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.02.2014
Antwort auf:
Elterngeld beim zweiten Kind
In beiden Fällen wird nicht auf das alte Gehalt zurückgegriffen.
Ersetzt werden nur die Monte in denen es Elterngeld gab bis zum 1. Geb.
Wieso bekommst Du ein BV ?
von
Sternenschnuppe
am 08.02.2014, 23:04
Antwort auf:
Elterngeld beim zweiten Kind
Zur Berechnung des neuen Elterngeldes werden die Monate herangezogen, die zwischen dem ersten Geburtstag und dem neuen Mutterschutz liegen.
Liegen darin BV-Monate, werden auch die mit berechnet.
Liegen dazwischen keine 12 Monate, werden die restlichen aus der Zeit vor dem ersten Mutterschutz herangezogen.
In deinem Beispiel würden also die 3 Monate mit dem 400-Euro-Job zählen, sowie die folgenden Monate mit BV. Sind das zusammen keine 12 Monate, kommen die restlichen mit altem BV-Lohn hinzu.
Wäre eine Krankschreibung besser?....
Entweder gibt es einen Grund für ein BV (und so wie du es beschreibst, ist es ein berufsbedingtes) oder eben nicht. Da kann man nicht wählen!
von
SumSum076
am 09.02.2014, 09:06