Frage: Elterngeld beim zweiten Kind

Hallo Frau Bader, auch ich habe eine Frage zum Elterngeld, die ich mir trotz vielen lesens nicht beantworten kann. Ich habe dieses Jahr im April meine Tochter geboren. und für 2 Jahre vorsichtshalber Elternzeit angemeldet, weil ich noch nicht wusste wie es mit der Betreuung klappen würde. Mein Ziel war es allerdings nach einem Jahr wieder anzufangen, wäre bei meinem AG auch kein Problem. Nun bin ich wieder schwanger, im August kommt dann das nächste Kind. Ich freue mich schon sehr. Ich bekomme ja nun bis März Elterngeld und habe ca. ab mitte Juni den neuen Mutterschutz. Jetzt ist es so, dass meine letzte Schwangerschaft sehr schwierig war, mit vorzeitigen wehen etc. D.h. das mein Frauenarzt mir wahrscheinlich eh ein Beschäftigungsverbot erteilen würde, so dass ich die Zeit von April bis Juni nicht arbeiten dürfte, zumal es fraglich wäre ob mein AG wenn er weiss dass ich wieder schwanger bin, mich eh aus der Elternzeit vorzeitig zurücknehmen würde, ich denke ehr nicht. Zählt in diesem Fall auch die "Einkommenslose" Zeit von April bis Juni (oder sogar bis August? ) oder gilt dann der Grundsatz dass ich schwangerschaftsbedingt kein Einkommen erzielen konnte (obwohl ich ja dann eben immer noch in Elternzeit bin, diese ja aber aus schwangerschaftsbedingten Gründen nicht vorzeitig beenden kann.) und es werden die Monate vor der ersten Geburt genommen? Ich hoffe ich habe mein Problem einigermaßen Verständlich formuliert und sie können mir weiterhelfen. vielen Dank

von bananabay am 19.12.2013, 13:26



Antwort auf: Elterngeld beim zweiten Kind

Hallo, in der EZ gibt es kein BV und der Ag wird einer vorzeitigen Beendigung nicht zustimmen (es ihm nicht zu sagen, halte ich für problematisch - Sie würden dann ja nur beenden, um in das BV zu gehen). Sie können am Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.12.2013



Antwort auf: Elterngeld beim zweiten Kind

Um ein BV zubekommen muss der Job die Schwangerschaft gefährden. Und jede Schwangerschaft ist auch anders. Ist die Betreuung denn geklärt damit Du arbeiten könntest ? Wenn nein, dann beende Deine Elternzeit zum neuen Mutterschutz. Die Zwischenmonate sind dann Nullrunde und verringern das Elterngeld. Ist die Betreuung geklärt, dann mache das mit der Teilzeit zügig schriftlich. Dann kannst Du ggf. krankgeschrieben werden schwangerschaftsbedingt. Diese Monate werden dann durch Gehalt von vorher ersetzt. Elternzeit dennoch zum Beginn Mutterschutz beenden, dann gibt es volles Mutterschutzgeld. Alles Gute.

von Sternenschnuppe am 19.12.2013, 13:35



Antwort auf: Elterngeld beim zweiten Kind

Vielen Dank für deine Antwort. Wäre es nicht unfair meinem AG gegenüber, wenn ich jetzt sage ich möchte wieder anfangen (betreuung wäre soweit auch geklärt) wenn ich aber wüsste, dass ich zu 99 % krankgeschrieben würde, da mein AG dann ja dennoch zahlen müsste oder? Muss ich angeben, wenn ich jetzt sagen ich möchte meine Elternzeit vorzeitig beende (er muss ja zustimmen oder?) dass ich wieder schwanger bin? Weil dann könnte er ja eh 1 und 1 zusammenzählen und das ganze ablehnen.

von bananabay am 19.12.2013, 15:07



Antwort auf: Elterngeld beim zweiten Kind

Moralisch ist es eher grenzwertig würde ich sagen. Aber wenn die Betreuung steht, keiner weiss wie die Schwangerschaft wird, würde ich nicht von 99% ausgehen dass Du nicht arbeiten kannst. Der AG bekommt es nach 6 Wochen eh von der Krankenkasse ersetzt. Wichtig zu wissen wäre wie so das Verhältnis ist. Eher kleiner Betrieb mit familiärer Stimmung wo Du auf jeden Fall wieder anfangen willst. Oder große Firma wo Du eher nur eine Nummer bist ? Rechtlich wäre oben geschriebener Weg auf jeden Fall gangbar. Das einzutüten und dann mit einem BV zu kommen wäre dreist. Aber dass diese Schwangerschaft zur Krankheit wird ist aktuell eher Deine Angst als Realität, oder ? Von daher würde ich vom positiven Fall ausgehen und dementsprechend planen.

von Sternenschnuppe am 19.12.2013, 17:04



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