Sehr geehrte Frau Bader,
ist es korrekt, dass man für das zweite Kind automatisch den selben Elterngeldbetrag (+10% Geschwisterbonus) zugeteilt bekommt, wenn das zweite Kind innerhalb 30 Monate nach dem ersten Kind zur Welt kommt?
Ich habe bei dem ersten Kind den Betrag aufsplitten lassen auf 2 Jahre, würde mir dann der volle Betrag zugeteilt oder nur der gesplittete Betrag für das zweite Kind?
Ich Danke Ihnen
Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 07.05.2013, 14:52
Antwort auf:
Elterngeld beim zweiten Kind
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.05.2013
Antwort auf:
Elterngeld beim zweiten Kind
Nein, das stimmt nicht, wo hast Du das denn her ?
Alles nach dem 12. Monat von Kind 1 und ohne Einkommen zählt als Nullrunde fürs neue Elterngeld.
Aufzahlung zählt nicht, der eigentliche Bezug ist vorbei,nur noch die 2. Rate wird ausbezahlt.
Alles vor den ersten 12 Monaten Elterngeld wird durch den alten Lohn ersetzt.
Da musst mal gucken,12 Monate ab Mutterschutz rückwärts.
Bedeutet ab Mutterschutz nach dem 2. Geburtstag des Kindes Mindestsatz + Geschwisterbonus von 75€
von
Sternenschnuppe
am 07.05.2013, 21:20
Antwort auf:
Elterngeld beim zweiten Kind
Nein, das ist nicht korrekt.
Das ist nur der Fall, wenn die Kinder weniger als 1 Jahr und ca 3 Monate auseinander sind.
Die Splittung ändert daran nix.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 08.05.2013, 20:41