Frage: Elterngeld beim 2. Kind

Hallo zusammen, also ich war soeben beim Arbeitsamt und habe definitiv keinen Anspruch auf Alg1 weil ich zwar gekündigt worden bin aber noch bis Juni Elterngeld beziehe. Wasja auch nur noch 2 Monate sind. Und anschliessend ich ein 2. Baby bekomme. rgendwie alles komplett unverstaendlich.

von Amina1986 am 19.03.2019, 13:35



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Auch mit EG kann man ALG1 bekommen, sofern man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Heißt ganz deutlich, wie ist dein Kind betreut in der Zeit wo du arbeiten kannst und willst. Wie viele Stunden willst und kannst du arbeiten?

von Felica am 19.03.2019, 13:39



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

wenn du dein kind fremdbetreuen lässt und morgen sofort anfangen könntest zu arbeiten, also dem arbeistmarkt zur verfügung stehst, bekommst alg. wenn nicht, dann nicht. was ist daran unverständlich?

von mellomania am 19.03.2019, 15:21



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Du kannst hier noch 1000 Posts eröffnen. Solange du keine Fakten auf den Tisch legst, wirst du auch keine Antwort bekommen, die dir gefällt. Aber warum schreist du nur nach Vater Staat? Was ist mit deinem Mann, der ist in erster Linie dazu verpflichtet seine Familie zu ernähren!

von KielSprotte am 19.03.2019, 15:23



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

du wirst KEINE LEISTUNGEN VOM STAAT bekommen solange du deine arbeitskraft NICHT zur verfügung stellst. der vater der kinder ist für dich und die kinder verantwortlich! wer geld möchte muss arbeiten. wenn man keine arbeit findet aber aktiv danach sucht und arbeiten will, bekommt man alg solange bis man arbeit hat. wer aber daheim ist (sorry, muss man sich leisten können!!) der erhält nix. isso

von mellomania am 19.03.2019, 15:31



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Hallo, Wo schrieb sie, dass sie nicht arbeiten möchte, sondern von Vater Staat leben möchte? Sie wollte doch Arbeitslosengeld 1 beantragen, oder täusche ich mich. Betreuung für das Kind ist auch vorhanden. Da ihr gekündigt wurde, hat sie nun keinen Arbeitsplatz mehr. Wenn sie noch einen Arbeitgeber hätte, dürfte sie auch mit Zustimmung des Arbeitgebers Teilzeit in Elternzeit arbeiten, bzw. hätte Anspruch auf ALG 1, wenn ihr der Arbeitgeber keine TZ anbieten kann. Sie kann doch wegen der Schwangerschaft nicht benachteiligt werden. Es geht hier um eine Rechtsauskunft. PERSÖNLICHE Moralvorstellungen haben keinen Einfluss auf das geltende Recht. LG Luvi

von luvi am 19.03.2019, 16:21



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Die Frage ist doch ganz eine andere: 1. Sie ist in EZ und bekommt EG Plus bis (ungefähr) zur Geburt des 2. Kindes, da dieses ziemlich genau 2 Jahre nach dem Ersten kommt 2. Krankenversicherung besteht ebenfalls Ergo gibt es doch momentan keinerlei finanziellen Einbußen. EZ läuft EG läuft. Warum will sie da dann ALG 1 oder 2 beziehen wollen? Es war/ist doch scheinbar keinerlei Arbeitsaufnahme geplant. Warum soll es dann plötzlich mehr Geld geben, als es ohne Kündigung gegeben hätte.......verstehe ich nicht..........

von KielSprotte am 19.03.2019, 17:09



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Ein Fehler, sie hat keine EZ mehr seit Ende November, da kein Arbeitsverhältnis mehr. das Problem ist eben das die ganze zeit immer wieder von EZ gesprochen wird, deshalb die kompletten Falschaussagen. Aber Grundsätzlich stimmt es, scheinbar war nie geplant während der EZ in TZ zu arbeiten, entsprechend gibt es da erst einmal keinerlei Unterschied. Auf die Höhe des neuen AG spielt es auch keine Rolle. Auch da wäre es jtzt egal ob EZ oder ALG1, es kämme am Ende auf das gleiche. jeder Monat der nach dem 14ten Lebensmonat ohne Einkommen ist, egal ob EZ oder ALG1 oder gar nichts davon, wird mit 0 € gerechnet. Unterschied würde nur bestehen wenn sie eben arbeiten würde. Versichert ist sie auch. Das was eben weg fällt ist das Mutterschutzgeld.Das bekommt sie eben nur dann, wenn dann Voraussetzungen für ALG1 besteht. Da ist es eben egal was das Amt für Falschaussagen trifft, hat sie eine Kinderbetreuung, hat sie Anspruch auf ALG1, damit dann auch auf Elterngeld. ALG1 entweder teilweise, weil unter 30 Std, dann zusammen mit EG was beim EG zu Kürzungen führt. Oder wenn über 30 Std ALG1, dann fällt das EG weg. Weshalb sie es sich vorher auszahlen lassen sollte. Aber egal wie oft wir das noch schreiben, scheinbar scheint sie das dem Amt nicht begreifbar machen zu können. Entweder weil falsche Begrifflichkeiten verwendet wird, weil Sachbearbeiter ohne Plan oder weil eben die Voraussetzungen mangels Kinderbetreuung nicht erfüllt. Das es geht, sieht man daran: https://www.elterngeld.net/anrechnung-einkommensersatz.html https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/arbeitslos-schwanger/ Damit war es das für mich jetzt auch. Weil ich mehrmals drauf hingewiesen habe das da was nicht stimmt, nötige Infos nicht kommen und ich mich ehrlich gesagt langsam verarscht vorkomme.

von Felica am 19.03.2019, 17:45



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

geplant und dann kam ihr ja noch die Kündigung dazwischen.... Und EG gibt es nur bis Juni

Mitglied inaktiv - 19.03.2019, 18:03



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Ich denke, da sie ja noch Elterngeld bezieht und eine Teilzeitarbeit ja offenbar nie geplant war, ist es hier anders. Wie Frau Bader ja auch schon schrieb: Sie steht dem Arbeitsmarkt wg. der EZ nicht zur Verfügung. Hier liegt halt eine besondere Situation vor, wg. der Schließung, deshalb wird es wahrscheinlich anders bewertet, als eine EZ ohne EG Bezug wenn z. B. ein Vertrag ausläuft (was dann ja schon lange bekannt ist). Aber trotzdem verstehe ich nicht, warum man auf die Idee kommt, das man jetzt mehr Geld bekommen sollte, als ursprünglich gedacht bzw. eingeplant. Zur Zeit liegen doch keinerlei Einbußen vor, wo ist also das Problem?

von KielSprotte am 19.03.2019, 18:26



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Hallo erst mal zusammen, sorry dass es so ein Durcheinander gegeben hat. Ich habe mich gestern erst angemeldet und obwohl ich auf die Antworten zurückantworten wollte, kam wohl immer wieder ein neuer Post, welches ich nicht löschen konnte. Ich möchte nicht mehr Geld! Ich bin für 2 Jahre in EZ, die jetzt im Juli endet. Gleichzeitig bekomme ich Mein 2. Kind. Meine Kündigung belam ich aufgrund einer Schliessung im Oktober 18 zum November ende. Meine erneute Schwangerschaft erfuhr ich zwar noch in der Kündigungsfrist aber es bastand noch keine Ss zum Zeitpunkt des Kündigungsschreibens. Also das erst mal alles rechtens. Ich hatte kurz davor auch eine Zusage als Nachtschwester in einem anderen Betrieb als Teilzeit, aber aufgrund der SS wurde dann nichts, da nur Nachtwachen gesucht wurden. Meine Frage war ja ob ich nun NACH dem EG Bezug welches im Juni endet also nach 3 Monaten einen Anspruch auf Alg1 habe und wie sich dann das EG für das 2. Kind berechnet. Da aber im Laufe dieser Zeit auch die Sachbearbeiter mir keine konkreten Antworten gaben kam ich auch durcheinander. Wahrscheinlich habe ich mich auch falsch ausgedrückt. ch will nicht jetzt zum EG extra noch Alg. Sondern nach diesen 3 Monaten, da man sich ja auch 3 Monate vorher beim Amt melden muss. Und ja auch als frischgebackene Mama kann ich arbeiten, meine 2 jaehrige Tochter kommt in die Kita und für das Neugeborene habe ich eine Familie.

von Amina1986 am 19.03.2019, 21:22



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Nochmal im Juni endet EG plus Kind wäre betreut Familie bzw kiga Kind 2 kommt in Juli dann ist doch Mutterschutz Beginn schon eEnde Mai oder Anfang Juni Dann ist doch eine Lücke ALG 1 Anspruch hast du Alg2 ist abhängig vom Einkommen deines Mannes EG für Kind 2 ist ganz normal 12 Monate vor Geburt und Zeiten mit Mutterschutzgeld und 14 Monate mit Bezug von EG Kind 1 werden ausgeklammert.... Also nur paar Monate mit 0€

Mitglied inaktiv - 19.03.2019, 21:41



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