Vielen Dank für die Antworten. st es nicht so, dass die EZ mit der Kündigung des AG endet? Dann haette ich doch auch trotz Schwangerschaft einen Anspruch auf Alg1? Und die Kündigung kam im Oktober zum Novemberende, also waere ich seitdem nicht mehr in EZ. Jedoch war die EZ bis August beantragt, kann man sich dann das restliche EG auszahlen lassen, nachdem man Alg1 beantragt hat? Sie sagen ich stehe wegen der kommenden EZ nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, dann also auch kein Anspruch auf Alg1? Welche finanzielle Unterstützung würde denn dann für mich ausser Sockelbetrag EG in Frage kommen? Viele Grüsse und besten Dank
von Amina1986 am 19.03.2019, 12:30