Frage: Elterngeld beim 2. Kind

Vielen Dank für die Antworten. st es nicht so, dass die EZ mit der Kündigung des AG endet? Dann haette ich doch auch trotz Schwangerschaft einen Anspruch auf Alg1? Und die Kündigung kam im Oktober zum Novemberende, also waere ich seitdem nicht mehr in EZ. Jedoch war die EZ bis August beantragt, kann man sich dann das restliche EG auszahlen lassen, nachdem man Alg1 beantragt hat? Sie sagen ich stehe wegen der kommenden EZ nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, dann also auch kein Anspruch auf Alg1? Welche finanzielle Unterstützung würde denn dann für mich ausser Sockelbetrag EG in Frage kommen? Viele Grüsse und besten Dank

von Amina1986 am 19.03.2019, 12:30



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Hallo, ich hatte es so verstanden, dass Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Dann gibt es keinen Anspruch auf ArbGeld 1 Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.03.2019



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

du stehst dem arbeitsmark ja nicht zur verfügung da du das kind betreust. ähnlich wie elternzeit. wenn du arbeiten gehen könntest, mindestens 15 h hättest du anrecht auf alg. der VATER ist für euch verantwortlich :-) ER muss dir und dem kind unterhalt bezahlen.

von mellomania am 19.03.2019, 12:45



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