Liebe Frau Bader,
ich habe folgende Frage. Nach der Geburt unseres ersten Kindes und einer 12 monatigen Elterngeldzeit arbeite ich schon wieder 4 Monate. Ich bin jetzt mit Zwillingen schwanger und werde in den nächsten Monaten vorraussichtlich ein Beschäftigungsverbot erhalten.
Zusammen mit den 4 Beachäftigungsmonaten werde ich bis zum Mutterschutz wohl 10 Monate zur Berechnung des neuen zweiten Elterngeldes haben. Ob unsere beiden neuen Kinder vor oder nach dem 2. Geburtstag unseres ersten Kindes geboren werden, ist heute noch nicht klar. (Der errechnete Geb.termin liegt 3 Wochen nach dem 2. Geburtstag unseres Kindes.)
Meine Frage: Besteht ein Elterngeldanspruch aus 10 Monaten Erwerbstätigkeit (einschließlich der Zeiten des Beschäftigungsverbotes) und zwei Monaten ohne Einkommen oder aus 12 Monaten (und werden die 2 fehlenden Monate aus der Zeit vor der Geburt unseres ersten Kindes hinzugezählt)?
Herzlichen Dank! VG
von
Jenn1234
am 12.11.2015, 22:00
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind bei weniger als 12 Monaten und BV
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.11.2015
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind bei weniger als 12 Monaten und BV
10 Monate Einkommen plus zwei mal 0€ ergeben die Summe.
Dies durch 12 und davon dann 65% plus Geschwisterbonus.
von
Sternenschnuppe
am 13.11.2015, 08:27
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind bei weniger als 12 Monaten und BV
aber warum -> Mutterschutz erstes Kind -> dann 1 Jahr Elterngeld -> dann 4 Monate Erwerbstätig -> dann 6 Monate Beschäftigungsverbot -> dann Mutterschutz für die neuen Zwillinge -> hier sind doch insgesamt nur 10 Monate vorhanden, da aber 12 zu Grunde zu legen sind, müssten doch auf Grund der Verschiebetatbestände die fehlenden Monate aus der Zeit vor dem ersten Mutterschutz angerechnet werden - oder? VG
von
Jenn1234
am 13.11.2015, 09:46
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind bei weniger als 12 Monaten und BV
Ups, sorry, die zwei Monate werden ersetzt durch alten Lohn vor Kind 1.
Verstand es oben so, dass zwischen erstem Geb. und Arbeitsaufnahme eine Lücke war.
von
Sternenschnuppe
am 13.11.2015, 09:52