Elterngeld beim 2. Kind bei weniger als 12 Monaten und BV

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld beim 2. Kind bei weniger als 12 Monaten und BV

Liebe Frau Bader, ich habe folgende Frage. Nach der Geburt unseres ersten Kindes und einer 12 monatigen Elterngeldzeit arbeite ich schon wieder 4 Monate. Ich bin jetzt mit Zwillingen schwanger und werde in den nächsten Monaten vorraussichtlich ein Beschäftigungsverbot erhalten. Zusammen mit den 4 Beachäftigungsmonaten werde ich bis zum Mutterschutz wohl 10 Monate zur Berechnung des neuen zweiten Elterngeldes haben. Ob unsere beiden neuen Kinder vor oder nach dem 2. Geburtstag unseres ersten Kindes geboren werden, ist heute noch nicht klar. (Der errechnete Geb.termin liegt 3 Wochen nach dem 2. Geburtstag unseres Kindes.) Meine Frage: Besteht ein Elterngeldanspruch aus 10 Monaten Erwerbstätigkeit (einschließlich der Zeiten des Beschäftigungsverbotes) und zwei Monaten ohne Einkommen oder aus 12 Monaten (und werden die 2 fehlenden Monate aus der Zeit vor der Geburt unseres ersten Kindes hinzugezählt)? Herzlichen Dank! VG

von Jenn1234 am 12.11.2015, 22:00



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind bei weniger als 12 Monaten und BV

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.11.2015



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind bei weniger als 12 Monaten und BV

10 Monate Einkommen plus zwei mal 0€ ergeben die Summe. Dies durch 12 und davon dann 65% plus Geschwisterbonus.

von Sternenschnuppe am 13.11.2015, 08:27



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind bei weniger als 12 Monaten und BV

aber warum -> Mutterschutz erstes Kind -> dann 1 Jahr Elterngeld -> dann 4 Monate Erwerbstätig -> dann 6 Monate Beschäftigungsverbot -> dann Mutterschutz für die neuen Zwillinge -> hier sind doch insgesamt nur 10 Monate vorhanden, da aber 12 zu Grunde zu legen sind, müssten doch auf Grund der Verschiebetatbestände die fehlenden Monate aus der Zeit vor dem ersten Mutterschutz angerechnet werden - oder? VG

von Jenn1234 am 13.11.2015, 09:46



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind bei weniger als 12 Monaten und BV

Ups, sorry, die zwei Monate werden ersetzt durch alten Lohn vor Kind 1. Verstand es oben so, dass zwischen erstem Geb. und Arbeitsaufnahme eine Lücke war.

von Sternenschnuppe am 13.11.2015, 09:52



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elterngeld beim 2. Kind

Hallo, Meine 1. Tochter ist am 30.04.2019 zur Welt gekommen. Ich beziehe Elterngeld Plus bis Februar 2021. Nun planen wir ein 2. Kind. Wenn es gleich klappt, würde dieses ab Februar 2021 zur Welt kommen. Meine Frage ist nun, ob ich beim 2. Kind nur den Mindestsatz bekomme, da ich ja kein Einkommen in den letzten 12 Monaten hatte, oder ob ...


Wie berechnet sich das Elterngeld beim 2. Kind (aktueller Bezug ElterngeldPlus)?

Guten Abend sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 30. April 2020 unser Wunschkind bekommen. Ein Geschwisterchen war im Gespräch und sollte mit nicht so viel Abstand unser Familienglück komplettieren. Aktuell wurden wir sehr überrascht, da ich bereits wieder in der 8 SSW bin. Wir freuen uns darüber! Voraussichtlicher ET ist der 02. August 2021. I...


Wie wird das Elterngeld beim 2. Kind berechnet?

Sehr geehrte Frau Bader, um meine Frage genauer zu beschreiben: Wie wird das Elterngeld beim 2. Kind berechnet, wenn man beim 1. Kind zwei Jahre Elternzeit genommen hat und Elterngeld plus auf die zwei Jahre gerechnet aufgeteilt bekommen hat, dann wieder arbeiten geht und nach ein paar Monaten schwanger wird. Dabei ist das Arbeitsverhältnis unbe...


Wie lautet der Bemessungszeitraum für mein Elterngeld beim 2. Kind?

Guten Tag, gerne hätte ich eine kurze Erläuterung von Ihnen, ob mein Kleingewerbe dazu führt, dass die Bemessungsgrundlage für mein Elterngeld sich verschiebt. Im Februar 2022 erwarte ich unser zweites Kind. Der Mutterschutz beginnt am 14.01.2022. Unser erstes Kind ist am 02.06.2019 geboren. Ich habe danach für 18 Monate, also bis zum 01.1...


Elterngeld beim 2. Kind

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage, wir haben am 28.08.2021 unseren Sohn bekommen. Nun habe ich ein Jahr Elternzeit bis 28.08.2022. Nun bekommen wir unser 2. Kind. ET ist 08.10.2022 wie wird nun das Elterngeld berechnet ? Danke im Voraus Liebe Grüße Selina


Wie wird das Elterngeld beim 2. Kind bemessen?

Guten Tag Meine Frau hat 22 Monate Elterngeld für unser 1.Kind bekommen (letztmalig wird es für Februar diesen Jahres überwiesen) ! Ich verstehe in den Erklärungen auch hier im Forum leider nicht genau, wie sich das EG für das 2.Kind berechnet. Meine Frau wird ab dem 01.03 wieder arbeiten . Wie verhält es sich, wenn Sie angenommen nach 8 Monat...


Berechnung Elterngeld beim 2. Kind

Sehr geehrte Frau Bader, vor der Geburt meines ersten Kindes habe ich ganz normal Vollzeit als Angestellte gearbeitet. Ich erhalte aktuell Elterngeld plus. Mein erstes Kind war ein Frühchen, er kam etwas mehr als 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt. Somit habe ich einen zusätzlichen Monat Mutterschaftsgeld erhalten. Ich ...


Berechnung Elterngeld beim 2. Kind

Liebe Frau Bader, ich hab mir jetzt bereits viele Beiträge im Forum durchgelesen jedoch bin ich mir unschlüssig, weshalb ich jetzt doch lieber frage. Meine Tochter wurde am 27.03.22 geboren und ich habe 12 Monate Basis Elterngeld bezogen, seitdem befinde ich mich im Resturlaub bis Anfang Mai, danach geh ich wieder 35h die Woche arbeiten. Da ich i...


Elterngeld beim 2. Kind

Hallo Frau Bader, ich befinde mich von dem 19.02.-24.12.23 in Elternzeit (ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt und kehre nach der EZ wieder in Vollzeit zurück auf Arbeit). Nun habe ich erfahren, dass ich erneut schwanger bin und das zweite Kind voraussichtlich am 10.04.2024 zur Welt kommen soll. Wie verhält es sich mit der Berechnung des Elterng...


Elterngeld beim 2. Kind

Hallo Frau Bader, ich bin Ärztin und habe November 2021 eine Tochter bekommen. Zuvor war ich ab April 2021 im Beschäftigungsverbot. Seit dem 1.1.23 arbeite ich wieder in Teilzeit. Nun möchten wir ein zweites Kind 2024. Ich habe eine angemeldete Nebentatigkeit und habe davon gelesen, dass ich daher ggfls. erneut volles Elterngeld bekommen kann w...