Hallo Liebe Frau Bader und liebe Community, wir erwarten zum 21.11.2017 ein zweites Kind und die Berechnung des Elterngeldes stellt sich dieses mal sehr kompliziert dar, zumindest für mich und meine Frau. Meine Frau hat neben ihrem Teilzeitjob einen Nebenerwerb mittels eigenem Gewerbe. Aus diesem Grund soll, laut den Infos die ich bisher gesammelt habe, der Steuerbescheid 2016 zur Bemessung relevant sein. Unser erster Sohn ist am 18.12.2015 geboren und meine Frau hat vom 18.12.15 bis zum 17.12.16 Elterngeld bezogen (1.400 EUR mtl.). Am 20.12.2016 hat meine Frau das Gewerbe angemeldet und in den verbleibenden 11 Tagen des Jahres 2016 23.000 EUR verdient (Gewinn). Das besondere ist, dass ich gelesen habe, dass das Elterngeld des jüngeren Geschwisterkindes nicht in die Berechnung des neuen Elterngeldes eingehe, sondern, dass man sich den Verdienst davor anschaue. Das wären in diesem Fall ausschließlich ihr Gehalt, Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit 2.000 EUR mtl.. Heißt das, man betrachte das Einkommen mit dem Gewerbe aus 2016 und die Einkünfte der 11 Monate vor der ersten Schwangerschaft/Elterngeld aus 2015 !?! Das klingt total verrückt und ist bestimmt nicht richtig! Ihre Einschätzung würde uns wirklich weiterhelfen und sehr dankbar schätzen. Viele Grüße Philip
von philphil am 26.08.2017, 19:54