Hallo Frau Bader!
Ich befinde mich bis März 2014 noch in Elternzeit, bin aber wieder Schwanger. Ich habe bei meinem ersten Kind Elterngeld für sieben Monate beantragt und dieses mir halbiert auszahlen lassen. Das halbierte Elterngeld erhalte ich noch bis Ende März diesen Jahres.
Nun war es schon in der ersten Schwangerschaft so, dass ich die komplette Schwangerschaft über eine akute Schwangerschaftsübelkeit hatte und krankgeschrieben war. Dieses zeichnet sich auch jetzt wieder ab.
Wie verhält es sich nun bei der Berechnung des Elterngeldes? Wenn ich wieder schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben werde, werden diese Wochen/Monate dann trotzdem als Nullmonate angerechnet? Und wem muss ich diese AU dann überbringen? Dem Arbeitgeber, der Krankenkasse und der Elterngeldbehörde?
Desweiteren würde mich interessieren, wie es sich mit dem Mutterschaftsgeld verhält. Bekomme ich dieses, obwohl ich noch in Elternzeit von meinem ersten Kind bin?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für Ihre Antwort!
von
Pirelli83
am 02.01.2013, 21:52
Antwort auf:
Elterngeld bei schwangerschaftsbedingter Krankheit?
Hallo,
wieso haben Sie nur 7 Mo. EG bekommen, wenn Sie nicht arbeiten?
Krankschreibungsmo. wegen SchwS werden rausgerechnet
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.01.2013
Antwort auf:
Elterngeld bei schwangerschaftsbedingter Krankheit?
Hallo
Wie alt ist denn das erste Kind ? 2012 geboren oder 2011 ?
Arbeitest Du in der Elternzeit ?
Alles nach dem ersten Geb. von Kind 1 bis zum Mutterschutz von Kind 2 zählt auch für das Elterngeld.
Ohne Arbeit brauchst Du auch kein Krankmeldung, ist eh Nullrunde.
Die Elternzeit kannst Du zum Tag vor dem neuen Mutterschutz unterbrechen und bekommst dann volles Mutterschutzgeld.
Alles Gute und vor allem dass die Übelkeit bald verschwindet.
von
Sternenschnuppe
am 02.01.2013, 22:45
Antwort auf:
Elterngeld bei schwangerschaftsbedingter Krankheit?
Hallo
Werden die Krankenmonate wegen Schwangerschaft auch rausgerechnet, wenn man gar nicht arbeit da man in Elternzeit ist ?
von
Sternenschnuppe
am 03.01.2013, 12:01
Antwort auf:
Elterngeld bei schwangerschaftsbedingter Krankheit?
Das Elterngeld haben mein Mann und ich uns aufgeteilt. Jeder 7 Monate, da er sich noch in einer Weiterbildung befindet und diese 7 Monate für seine Projektarbeit gut gebrauchen konnte.
Mein erstes Kind wurde Ende März 2012 geboren. Elternzeit hatte ich für zwei Jahre beantragt, hatte aber eigentlich vor ab April 2013 wieder in Teilzeit arbeiten zu gehen, da dann die Zahlungen des Elterngeldes auslaufen. Nun, da ich wieder schwanger bin und die gleichen Probleme wie bei der ersten Schwangerschaft habe, werde ich ab April wohl nicht mehr arbeiten gehen können.
von
Pirelli83
am 03.01.2013, 12:18