Elterngeld bei minderjahrigen Mutter

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld bei minderjahrigen Mutter

Ich bin 16 Jahre alt und bekomme im März 2014(dann17) mein 1. Kind.Bekomme ich auch Elterngeld und Elternzeit? Die Vormundschaft für unser Kind übernimmt mein Freund,die Vaterschaft hat er schon anerkannt. Wir haben auch eine geneinsamme Wohnung,er ist volljährig.

von schlenkerbiene am 26.10.2013, 14:21



Antwort auf: Elterngeld bei minderjahrigen Mutter

Hallo, ich habe jetzt nochmal die Voraussetzung des Eltern Geld es nachgeschaut und wüsste nicht, warum Sie es nicht bekommen sollten. Bezüglich der Elternzeit kommt es darauf an, ob Sie ein Arbeitgeber haben bzw. noch in der Ausbildung sind. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.10.2013



Antwort auf: Elterngeld bei minderjahrigen Mutter

Ruf da mal Montag bei der Elterngeldstelle an. Da Du selbst das Sorgerecht für Dein Kind nicht hast ist es fraglich ob Du es bekommst. Wovon lebt ihr ? Wenn ihr staatliche Gelder bekommt wird es komplett als Einkommen verrechnet.

von Sternenschnuppe am 26.10.2013, 14:59



Antwort auf: Elterngeld bei minderjahrigen Mutter

Ok, laut Recherche scheint das mit dem Sorgerecht nichts zu tun zu haben. Elternzeit gibt es immer, wenn Du eine Arbeit hast.

von Sternenschnuppe am 26.10.2013, 15:46



Antwort auf: Elterngeld bei minderjahrigen Mutter

Mein Freund arbeitet Vollzeit.Zusätzlich haben wir einen Wohngeldantrag gestellt,der wird noch bearbeitet. Ich bekomme mein Kindergeld. Ich entbinde im März und bleibe dann erst mal 6 Wochen zu Hause. Danach gehen meine Prüfungen los.An Prüfungstagen kümmert sich meine Schwiegermutter oder meine Mutter um das Kind.So habe ich dann die 10.Klasse fertig und gehe in Elternzeit für ein Jahr. Krippenplatz habe ich angemeldet,da ich Minderjährig bin bekomme ich auch zu 100% einen für das Kind. Ausbildungsstelle habe ich auch schon sicher.

von schlenkerbiene am 27.10.2013, 12:07



Antwort auf: Elterngeld bei minderjahrigen Mutter

Das liest sich doch super. Beim Wohngeld wird das Elterngeld angerechnet. Aber bis das Kind da ist dauert ja noch etwas. Hab vorhin mal einen Antrag angesehen, Deine Eltern müssen den dann auch unterschreiben, aber anscheinend bekommst Du es. Alles Gute

von Sternenschnuppe am 27.10.2013, 15:01



Antwort auf: Elterngeld bei minderjahrigen Mutter

Hi, ja du bekommst es ! 300 € mtl. ! Solltet ihr Alg2 bekommen( was ich nicht annehme, da dein Freund voll arbeitet), wird es nicht angerechnet, nur wenn du mehr als 300 € bekommen würdest ! Lg

von mirico11 am 28.10.2013, 14:37



Antwort auf: Elterngeld bei minderjahrigen Mutter

Und auch hier - bekommt sie ALG2, wird das Elterngeld zu 100% als Einkommen angerechnet, da es nicht erwirtschaftet wurde. Ebenso wie das Kindergeld.

von -chOcO- am 28.10.2013, 20:42



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