Guten Tag Frau Bader,
ich habe eine Frage im Bezug auf das Elterngeld.
Vorab folgendes zu meiner Situation.
Ich bin seid letztem Jahr im Juni bei einer Firma tätig. Habe zum 30.4 dort gekündigt und beginne am 2.5. dieses Jahr bei einer neuen Firma.
Ich befinde mich zurzeit in der 8ssw und der ET ist auf den 10.12 diesen Jahres festgelegt. In Mutterschutz gehe ich also Ende Oktober.
Jetzt zu meiner Frage. Der Vertrag bei der neuen Firma ist befristet bis nächstes Jahr 30. April und meine Probezeit geht 6 Monate also bis Anfang des Mutterschutzes.
Angenommen mein Arbeitgeber lässt den Vertrag zum Ende der Probezeit auslaufen (die sind nicht sehr arbeitnehmerfreundlich sind wir mal ehrlich)
und ich habe somit zu Beginn des Mutterschutzes kein Erwerbseinkommen mehr.
Bekomme ich dann trotzdem das Elterngeld Anteilig gezahlt (ich war die 12 Monate vor der Geburt ja erwerbstätig) oder muss ich mir Gedanken machen das ich mich dann zuerst beim Arbeitsamt melden muss?
Bin leider durch die ganzen Infos aus dem Internet etwas verwirrt weil die Fakten die ich bereits rausgelesen habe sind ja:
Elterngeld wird Anteilig auf das Erwerbseinkommen der 12 Monate vor der Geburt angerechnet (ausgenommen sind mutterschutzmonate, da diese das Einkommen schmälern würden, so werden also die 12 Monate vor dem Mutterschutz gerechnet)
Elterngeld bekommen sogar Eltern ohne vorheriges Erwerbseinkommen
Bekommen auch Leute mit befristeten Verträgen
Wie sähe das jetzt bei mir aus?
Lieben Gruß und danke im vorraus
Mitglied inaktiv - 24.04.2016, 15:11
Antwort auf:
Elterngeld bei befristetem vertrag
Hallo,
steht im Vertrag, dass der Vertrag nach der Probezeit ausläuft ? Eher unwahrscheinlich.
Bitte klären und Frage ggbf neu stellen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2016
Antwort auf:
Elterngeld bei befristetem vertrag
Probezeit ist ohne Relevanz. Außer es ist so, das diese so festgehalten wurde, das sie eben als selbstständiger befristeter Vertrag gilt. Steht da allerdings drin, Vertrag ist bis dann und dann befristet, die ersten 6 Monate gelten als Probezeit, ist es eben ohne Relevanz. Der AG kann dir nicht innerhalb der Probezeit kündigen. Ob der befristete Vertrag aber verlängert wird ist eine andere Sache.
Für das Elterngeld ist es eh absolute Nebensache ob Du ein Arbeitsverhältnis hast oder nicht. Selbst ohne Einkommen würdest Du mindestens 300 € Mindestsatz für 12 evtl 14 Monate bekommen (wenn alleinerziehend). Fraglich ist nur eben die Höhe, weil die berechnet sich eben aus den 12 Monate Einkommen vor Mutterschutz. Und wenn man da zB ALG1 bekommt, oder Krankengeld ohne Schwnagerschaftsbezug, dann verringert es sich.
Was aber wichtig ist, ist der Umstand das du keine Elternzeit hast wenn Du keinen Arbeitgeber hast. Solange wie Du Elterngeld bekommst, bist Du aber immerhin darüber beitragsfrei krankenversichert. Läuft das Elterngeld aus, dann fällt das weg. Dann bleibt nur sich selbst versichern, über dann mann versichern wenn das möglich ist, oder sofern Kinderbetreuung gesichert ist sich arbeitssuchend melden und wenn dann Anspruch auf ALG1 besteht bist du darüber abgesichert.
Mitglied inaktiv - 24.04.2016, 17:03