Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Anfang Januar 2016 zum zweiten Mal Mutter geworden.Ich war von September 2014- Dezember 2015 selbstständig tätig. Von September 2014 bis Februar 2015 habe ich den Gründungszuschuss erhalten und für weitere 9 Monate eine Fortführung über 300 Euro monatlich. Von Juni 2013-Juni2014 war ich in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Im Dezember 2016 war ich schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben. Ich wollte gerne den Bemessungszeitraum verschieben auf das Jahr 2012. Dies wäre sehr von Vorteil für die Höhe meines Elterngeldes. Laut L-Bank ist dies nur möglich, wenn ich im krankgeschriebenen Zeitraum auch eine Erwerbsminderung zu verzeichnen habe. Diese kann ich leider nicht nachweisen: obwohl ich in diesem Zeitraum nicht gearbeitet habe, wurden viele Rechnungen überwiesen, weswegen ich einen im Vergleich zu den anderen Monaten ein überdurchschnittliches Einkommen im Dezember 2015 erzielt habe. Es gibt jedoch auch Monate in 2015, in welchen ich gar kein Einkommen erzielt habe. Sehen Sie eine Möglichkeit, dass der Bemessungszeitraum dennoch auf 2012 verschoben werden kann? Vielen Dank für eine Antwort und einen möglichen Tip und freundliche Grüsse!
von Tori78 am 07.07.2016, 23:05