Sehr geehrte Frau Bader, mein Freund und ich beschäftigen uns mit der Kinderplanung. Jetzt ist es so, dass ich angestellt bin, aber als Honorarkraft zusätzliche einnahmen habe. Ich verdiene Netto bei meinem Arbeitgeber 1570€ und habe je nach Monat zusätzlich ca 700€ durch meine Honorartätigkeit. mir wurde jetzt etwas Angst gemacht damit, dass man mir sagte es zähle in meinem Fall nur die Honorartätigkeit, von welcher das Elterngeld dann berechnet werden würde. Ist das so? Dann würden wir nicht ansatzweise über die Runden kommen. Mit freundlichen Grüßen, M.S.
von mirja_li am 06.04.2021, 21:38