Hallo Bei dem Antrag auf Gebührenermäßigung der KIGA-Kosten wurde das volle Elterngeld angerechnet. Hatte es sich nicht so geändert, dass die 300 Euro bei Leistungen weiterhin frei sind, wenn das Elterngeld selbst erarbeitet wurde und als Lohnersatz gilt ? Weiß dort jemand Rat ? Vielen Dank.
Mitglied inaktiv - 29.04.2011, 08:48