Hallo Frau Bader!
Ich habe mittlerweile den Bescheid der LAKRA.
Diese behandeln mich aufgrund des steuerfreien Ehrenamtes als Selbstständige und nehmen deshalb das Einkommen aus 2013 zur Elterngeldberechnung. Dadurch bekomme ich nur den Mindestsatz, da ich erst im Dezember 2013 wieder mit arbeiten begonnen habe. Ist das korrekt?
kann ich Einspruch einlegen?
Viele Grüße
Mitglied inaktiv - 05.07.2015, 00:05
Antwort auf:
Elterngeld bei Ehrenamt die Zweite
Hallo,
nur aufgrund des Ehrenamtes?
http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/elterngeld.html
Kann eigentlich nicht sein
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.07.2015
Antwort auf:
Elterngeld bei Ehrenamt die Zweite
Hm, Ehrenamt ist doch steuerfrei weil es eben nicht erwerbsmässigen Zwecken dient. Erscheint mir deshalb als Grundlage für EG-Berechnung nicht richtig. Bin auf die Antwort von Fr Bader gespannt.
von
Jana287
am 05.07.2015, 15:05
Antwort auf:
Elterngeld bei Ehrenamt die Zweite
Hallo Frau Bader!
Vielen Dank für ihren Link.
In meinem Fall geht es um die Elterngeldberechnung und nicht um die Anrechnung auf das Elterngeld. In dem Fall ist es wohl (ich hoffe ja nach wie vor das es ein Versehen ist) anders.
Auf Nachfrage meiner seits fließt bei der ehrenamtlichen Tätigkeit Geld und somit habe ich Einnahmen.
Ich bin total verzweifelt und weiß nicht auf was ich mich berufen kann.
Haben Sie mir einen Tipp oder darf ich Ihnen den Bescheid zukommen lassen?
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 09.07.2015, 11:31