Frage: Elterngeld bei 2. Schwangerschaft

Wir planen ein zweites Kind. Ich bin momentan im Erziehungsurlaub und möchte, wenn mein Sohn 1,5 Jahre alt ist - in 4 Monaten wieder arbeiten gehen, aber nur auf 800-€-Basis. Wir wissen nicht, wie schnell es mit dem 2.-en Baby klappen wird. Ich bin auch nicht mehr so jung. Ich hatte Kaiserschnitt-Geburt und bin 35 Jahre alt. Meine Frage ist, wie wird dann mein Elterngeld berechnet, wenn ich 2-3 Monate im Umternehmen wieder arbeite und bekommt man denn wegen dem hohen Alter und dem ersten Kaiserschnitt wirklich direkt Beschäftigunsverbot? Dank i. V.

von 190505 am 11.04.2015, 21:19



Antwort auf: Elterngeld bei 2. Schwangerschaft

Hallo, 1. Ob Sie ein Bv bekommen, kann nur der Arzt entscheiden - mit dem KS wird das aber nichts zu tun haben 2. Das EG berechnet sich nach den Einkünften der letzten 12 Mo. vor der Geburt. Um so mehr Sie da verdient haben, um so höher das EG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.04.2015



Antwort auf: Elterngeld bei 2. Schwangerschaft

35 ( hohes Alter ? ) und KS haben nichts mit der Arbeit zu tun. Da bekommt man kein BV. Du solltest so arbeiten dass Du 12 Monate Einkommen wieder zusammenbringst für das neue Elterngeld.

von Sternenschnuppe am 11.04.2015, 21:23



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