Hallo,
bei ist es so, ich bin jetzt in der 7. Woche Schwanger, Geburtstermin ist im Juli 2014. Meine derzeitige Elternzeit endet im April 2014. Und der Mutterschutz beginnt Ende Mai.
Bekomme ich dann das gleiche Elterngeld wie ich jetzt bekommen habe, bin fest angestellt, als Fachkraft in einem Seniorenheim. Oder bekomme ich dann nur das Minimum?
Freue mich auf eine Aussagekräftige Antwort.
von
resi79
am 22.11.2013, 13:17
Antwort auf:
Elterngeld bei 2. Schwangerschaft.
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.11.2013
Antwort auf:
Elterngeld bei 2. Schwangerschaft.
Wann ist denn das erste Kind geboren?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 22.11.2013, 13:42