Sehr geehrte Frau Bader,
am 26.02.18 wurde mein erster Sohn geboren. Ich habe 12 Monate volles Elterngeld in Höhe von 1800 € erhalten, letztmalig Ende Januar.
6 weitere Monate habe ich Elternzeit, aber ohne Elterngeldbezug und hatte geplant zum 01.08.19 wieder zu arbeiten.
Nun bin ich aber wieder schwanger (ET 25.09.19, Beginn Mutterschutz 15.08.19), daher frage ich mich, wie das Elterngeld für das zweite Kind berechnet wird.
Würde eine Verlängerung der EZ des ersten Kindes bis zum Beginn der Mutterschutzfrist oder bis zur Geburt einen finanziellen Vorteil bringen?
Und eine letzte Frage: wird das Mutterschaftsgeld auch in voller Höhe gezahlt, wenn ich für die 2 Wochen (01.-15.08.) wieder in Vollzeit arbeiten würde?
Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe
Liebe Grüße
von
Mamavonpaul86
am 12.02.2019, 09:41
Antwort auf:
Elterngeld bei 2. Kind
Hallo,
das einzige, was etwas gebracht hätte, wäre es, das Elterngeld auf 14 Monate auszahlen zu lassen aber das ist ja nun rum. Alleine in Elternzeit zu sein ist unrelevant.
Des weiteren bringt es natürlich etwas, wenn Sie zwischendrin wieder arbeiten.
Das Mutterschaftsgeld erhalten Sie auf jeden Fall in voller Höhe, wenn Sie die Elternzeit am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Sie brauchen dafür nicht gearbeitet zu haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.02.2019
Antwort auf:
Elterngeld bei 2. Kind
Die Verlängerung würde dir nichts bringen, da Elternzeit ohne Elterngeld kein Verschiebegrund ist.
Grundsätzlich gelten wieder die 12 Monate vor Beginn der neuen Mutterschutzfrist, also August 2018 bis Juli 2019.
Von August 2018 bis Febuar 2019 hast du noch Elterngeld bezogen. Diese 6 Monate fliegen also raus und werden durch 6 alte Lohnabrechnungen ersetzt, die beim letzten Elterngeld genutzt wurden.
Die anderen 6 Monate sind dann leider Nullrunden, da du dort kein Einkommen und kein Elterngeld hattest.
Mutterschaftsgeld (plus Zuschuss vom Arbeitgeber) steht dir wieder in voller Höhe zu.
von
Dojii
am 12.02.2019, 10:17