Hallo Frau Bader, ich habe am 05.04.2015 unser erstes Kind geboren. Elterngeld habe ich 12 Monate. Die Elternzeit geht bis zum 04.04.2016. Am 30.8.2016 ist der vorraussichtliche Entbindungstermin unseres 2. Kindes. Meine Frage ist nun folgende: Wie berechnet sich das Elterngeld? Ich war/bin Selbstständig (Während des Elterngeldbezuges nicht gearbeitet) und das vorangegenagene Kalenderjahr wurde zur Berechnung genutzt also 2014. Nun Arbeite ich ja bis zur Geburt unseres 2. Kindes kein Vollen Kalenderjahr, wird hier nun wieder der Veranlagungszeitraum 2014 heran gezogen? Alles andere wäre ja ein Nachteil für mich da ich eh keinen Mutterschutz habe. Vielen Dank!
von cool_girl0601 am 04.03.2016, 11:59