Mein Mann und ich haben im Oktober 2014 unser zweites Kind bekommen. Wir sind beide berufstätig und in D angestellt, derzeit aber in Elternzeit. Ich beziehe bis Oktober 2015 Elterngeld. Wir haben unseren Wohnsitz in D angemeldet, verbringen unsere Elternzeit seit Januar bis voraussichtlich Oktober in Australien und wollen nach Bezug des Elterngeldes weiter Elternzeit in Australien verbringen. Darf ich Elterngeld für Januar und Oktober beziehen?
von Butterfly2015 am 09.02.2015, 19:24