Hallo Frau Bader, nach der Geburt meines Sohnes im Okt 2010 bin ich im Jan 2011 in meinen alten Job mit 20 Wochenstunden zurückgekehrt. Da es sich mit der Betreuung meines eigenen Sohnes gut verbinden ließ, habe ich zudem Nachmittags angefangen bei einer Bekannten Ihr Kind zu betreuen. Dort verdiene ich ca. 200 Euro pro Monat dazu und bin bei der Knappschaft als "400 Euro Job im Privathaushalt" gemeldet. Meine Frage ist nun, ob bei erneuter Schwangerschaft auch das Geld aus dem 400 Euro Job im Privathaushalt in die Elterngeldbrechung einfließt? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von st-schnugg am 11.02.2013, 07:29