Guten Abend, ich plane nach meinen Mutterschutz wieder zu arbeiten, für max. 20h in der Woche. Ebenfalls möchte das Elternegld in anspruch nehmen. Wenn ich für die Tage die ich arbeite mir einen Kitaplatz suche (ca. ab 6 Monate) habe ich dann weiterhin Anspruch auf Elterngeld oder fällt es wegen des §1 des Elterngeldgesetzes (Betreuung des Kindes) weg? Vielen Dank für die Antwort.
von CariCaro am 21.01.2013, 20:45