Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit einigen Jahren in Frankreich als verbeamtete Lehrerin tätig und nun mit dem zweiten Kind schwanger. Wir planen kurz vor der Geburt nach Deutschland umzuziehen. Aus Frankreich werde ich 16 Monate lang mein Gehalt weiter beziehen, Habe ich (und evtl. mein Mann) in Deutschland Anspruch auf Elterngeld? Kann mein französisches Gehalt hierbei verrechnet werden? Hätte mein Mann in einem evtl. neuen Arbeitsverhältnis in Deutschland zumindest den Anspruch auf 2 Monate Elternzeit bei bezug des Mindestsatzes? Ich habe immer einen Wohnsitz in Deutschland gehabt, mein Mann nict. Falls ich ca. ein Jahr mit dem Baby zu Hause bleiben möchte, würde ich Betreuungsgeld beziehen können? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von ausParis am 07.10.2017, 17:29