Hallo, ich arbeite 20h als Werkstudentin und zusätzlich freiberuflich als fitnesstrainerin. mein AG zahlt meine KV und RV aber nicht in die Arbeitslosenversicherung. Habe ich dann ebenfalls ANSPRUCH auf Elterngeld über dem Mindestsatz von 300 €? Also die rd. 60% der Einkünfte des vorangegangenen Kalenderjahres (Kalenderjahr ja weil ich Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Tätigkeit Habe)? Vielen Dank für ihre Hilfe
von Leona84 am 07.01.2014, 17:12