Sehr geehrte Frau Bader,
Folgende Frage habe ich:
Geburt des Kindes Juli 2016.
Elterngeldbezug 14Monate da alleinerziehend.
Jetzt soll mit neuem Partner April kommenden Jahres neue gemeinsame Wohnung bezogen werden. Partner ist nicht Vater des Kindes. Partnerschaft gab es zur Geburt und Beantragung elterngeld noch nicht.
Was passiert mit dem elterngeld? Prüft die elterngeldstelle das? Meldet das Einwohnermeldeamt das weiter?
Könnte der neue Mietvertrag auf Mutter allwin laufen?
Vielen Dank
von
Snowdiva
am 28.09.2016, 10:57
Antwort auf:
Elterngeld alleinerziehend
Hallo,
ich zitiere das Ministerium:
Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gilt, dass ein Elternteil alleinerziehend ist, wenn er die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (vgl. § 24b Einkommensteuergesetz (EStG)) erfüllt und der andere Elternteil weder mit ihm noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt. Das Kind muss mit der alleinerziehenden Person in einem Haushalt leben und die alleinerziehende Person darf keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.09.2016