Elterngeld-ab wann Steuerklasse ändern?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld-ab wann Steuerklasse ändern?

Hallo Frau Bader, Geburtstermin ist der 01.02.18. Wir heiraten im Dezember 2017. Bis jetzt verdient mein Partner ca. 300€ netto mehr als ich. Welche Steuerklasse (bzgl. Elterngeld) wäre nach der Hochzeit sinnvoll und ab wann sollte ich die Steuerklasse wechseln? Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

von Lynn am 24.10.2017, 15:46



Antwort auf: Elterngeld-ab wann Steuerklasse ändern?

Hallo, wenn man berücksichtigt, dass die Monate des Mutterschutzes bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden, ist der Zeitraum so gering, dass es für das Elterngeld völlig unerheblich ist, welche Steuerklasse Sie haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.10.2017



Antwort auf: Elterngeld-ab wann Steuerklasse ändern?

4/4 ist in der regel die bessere Wahl. Zumal, es macht eh keinen Unterschied mehr weil zu wenige Monate da Hochzeit erst knapp vor Geburt. Um sich beim EG bemerkbar zu machen hättet ihr mindestens 7 Monate vor Bezug bereits verheiratet sein müssen. Davon ab zahlt man eh IMMER die gleichen Steuer, egal ob 4/4 oder 3/5, es stellt sich nur die Frage wann verfügt man über das Geld. bei dem einen hat man es sofort und es droht eine fette Nachzahlung am Ende des Jahres ans Finanzamt, bei dem anderen fehlt es erst einmal monatlich die Chancen sind aber höher das man was wieder bekommt. Bester Tipp, geht zum Steuerfachmann. Der kann euch die beste Variante sagen. Ist ja Steuersache, keine Frage an eine Anwältin.

Mitglied inaktiv - 24.10.2017, 16:43



Antwort auf: Elterngeld-ab wann Steuerklasse ändern?

So riesig ist der Unterschied nicht. Persönlich tendiere ich immer zu 4/4 mit Faktor, da gibt es die wenigsten Überraschungen - so oder so ;) Insbesondere für die Zeit während des EG Bezugs - erst Recht wenn das Kind Anfang des Jahres kommt - würde ich persönlich nicht in 3/5 wechseln, da das EG dem Progressionsvorbehalt unterliegt und das dann zu einer ganz bösen Nachzahlung beim Gatten führen kann. Aber im Zweifel wirklich beim Steuerberater rechnen lassen. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 24.10.2017, 23:17



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